Mülheim. .
Immer, wenn auf der Heimaterde um- oder angebaut wird, prallen Denkmalschutz und Umweltschutz aufeinander.
Zuletzt ging es um eine 12 Zentimer dicke Dämmstärke, die Anwohner Frank Elberzhagen aufgrund des Denkmalschutzes bei seinem freistehenden Haus auf der Kleiststraße nicht genehmigt wurde (wir berichteten). Mittlerweile streiten sich Elberzhagen und die Stadt vor dem Verwaltungsgericht um den Fall. Auch die Installation einer Photovoltaikanlage wurde aufgrund der strengen Gestaltungssatzung in der denkmalgeschützten Heimaterde nicht erlaubt.
Anwohner wundert sich über Nachhaus
Nun wundert sich der Anwohner über eine Photovoltaikanlage, die Nachbarn vor kurzem auf dem Dach ihres Hauses auf der Kellermannstraße anbrachten – mit Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde. „Warum wird diese Anlage genehmigt, obwohl das Haus ebenfalls der Satzung unterliegt und sie von der Straße einsehbar ist?“, fragt sich Elberzhagen. Bislang habe die Regelung gegolten, dass Solaranlagen nur an nicht-sichtbaren Stellen angebracht werden dürfen.
So heißt es in dem Ablehnungsbescheid der Stadt: „Gegen die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf von der Straße einsehbaren Dachflächen bestehen aufgrund der Beeinträchtigung des geschützten Erscheinungsbildes erhebliche Bedenken, so dass diese nicht erlaubnisfähig sind.“ Da momentan zahlreiche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen auf der Heimaterde stattfinden, sei es von großem Interesse zu erfahren, wie die Stadt ihre Genehmigungen verteilt, findet Frank Elberzhagen. Er hat nun einen neuen Antrag für eine Photovoltaikanlage sowie für Dachflächenfenster gestellt.
Anträge werdein in Ruhe bearbeitet
„Diese Anträge werden wir gemeinsam mit der Oberen Denkmalbehörde zunächst in Ruhe bearbeiten“, sagt Klaus Beisiegel, Referent im Planungsamt. Die Behörde verfolge eine klare Linie, indem sie sich an das Gestaltungshandbuch halte. Genehmigungen für solche Anlagen seien natürlich auch immer eine Ermessensfrage, räumt Beisiegel ein. „Wir werden alle Fragen beantworten“, verspricht er. Doch: „Bis eine Entscheidung fällt, wird es noch etwas dauern.“