Mülheim.

Konsequenzen aus den umstrittenen Fällungen von Buchen in der Gracht ziehen Grüne und SPD. Mittels gemeinsamen Antrags an Bezirksvertretungen und Planungsausschuss wollen beide Fraktionen Wiederholungsfälle verhindern.

Danach soll die Verwaltung, gibt es nach Beendigung von Planverfahren Anträge auf Baumfällungen, erst einmal die jeweilige Bezirksvertretung konsultieren. Es geht dabei um Gehölze, die unter die Baumschutzsatzung fallen und im Wirkungsbereich des betreffenden Bebauungsplanes liegen. Vorab ist im Planverfahren der Schutz besagter Bäume textlich wie zeichnerisch festzusetzen.

„Wir wollen nicht hinnehmen“, erklärt Grüne-Planungssprecher Hubert Niehoff, „dass politische Willensbildung wie im Fall Gracht nachträglich auszuhebeln ist. Dies vor allem dann, wenn es zu Widersprüchen zwischen zeichnerischer und textlicher Festsetzung kommt.“ Claus Schindler (SPD): „Einer nachträglichen Fällgenehmigung haftet Willkürlichkeit an.“