Mülheim.
Bei Lufttemperaturen von knapp über zehn Grad kann man nicht gerade von idealem Badewetter sprechen – ein viel diskutiertes Thema war das Baden in der Ruhr dennoch in der letzten Sitzung des Sportausschusses.
Die CDU-Fraktion wollte wissen, wie die Verwaltung das Baden im Mülheimer Abschnitt der Ruhr für die Bürger in Zukunft regeln will. Zuvor hatte Dr. Jürgen Zentgraf, der Leiter des Umweltamtes, ausführlich dargelegt, dass nach §33 Landeswassergesetz „jedermann ... natürliche ... Gewässer mit Ausnahme von Talsperren zum Baden, Waschen, Vieh tränken ... benutzen (darf), soweit nicht andere Rechtsvorschriften oder Rechte anderer entgegenstehen...“.
Wird ein Gewässer als Wasserstraße genutzt, so darf im Bereich der Fahrrinne oder in der Nähe von Brücken, Stegen, Schleusen nicht gebadet werden. Ein allgemeines Badeverbot ist das aber nicht.
Gegen eine Verfügung
In Nachbarstädten, führte Zentgraf weiter aus, gibt es bereits ordnungsbehördliche Verordnungen zum Badeverbot, in Mülheim aber noch nicht. Wenn sich das nicht ändere, zog Umweltsamtleiter Jürgen Zentgraf sein Fazit, entstehe hier eine Mitverantwortung der Stadt bei Gefährdungen. Außerdem verwies er auf die hygienischen Belastungen im Ruhrwasser, die, je nach Witterung, stark schwanken könnten.
Während die SPD-Fraktion interessierte, welche Pflichten für Mülheim ohne ein allgemeines Badeverbot entstünden, wie weit auch die Badestellen dann hergerichtet werden müssten, schlug Hans-Georg Hötger von der MBI vor, den Bürgern das Baden doch auf eigene Gefahr zu gestatten. „Mit Haftungsfragen“, so Hötger, „können Sie alles kaputt machen.“
Der Ausschuss entschied sich letztlich gegen eine ordnungsbehördliche Verfügung zum Badeverbot. Grundsätzlich sei, das stellte der Ausschussvorsitzende Eckart Capitain (CDU) fest, das Baden in der Ruhr erlaubt. Außer in jenen Bereichen, wo dem Baden Rechtsvorschriften zur Nutzung als Wasserstraße entgegenstehen, oder wo es gefährliche Strömungen in der Nähe von Wasserwerken und Kraftwerksanlagen gibt.
Hygiene immer ein Thema
Rechtskräftig ist ein von der Stadt in der Satzung erlassenes Badeverbot bereits auf den städtischen Anlagen, wo sie selbst Eigentümer ist. Die Diskussion endete mit dem Auftrag an die Verwaltung, in einer Landkarte zusammenzustellen, an welchen Abschnitten die Ruhr mit einem Badeverbot belegt ist – oder eben nicht. Eine weitere politische Beratung könne dann stattfinden, sagte Eckart Capitain, wenn man wisse „welche Abschnitte betroffen sind“.
Geht es ums Baden in der Ruhr, ist auch die Hygiene immer ein Thema. Das Gesundheitsamt hat im vergangenen Jahr am Ruhrstrand regelmäßig Proben genommen, bei denen aber keine Überschreitung der Werte für die mikrobiologische Belastung gemessen worden sind.
Amtsarzt Dr. Dieter Weber verwies auf Anfrage auf den aktuellen Ruhrwassergütebericht: Demnach sei immer wieder damit zu rechnen, dass es, etwa bei Starkregen, zu einer erhöhten Keimbelastung in der Ruhr kommen könne. „Von daher“, verwies Dr. Weber auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung, „sehen wir weiterhin Probleme beim Baden.“ Zur Infektion könne es beim Verschlucken von Wasser kommen, erläuterte der Amtsarzt. „Im Trinkwasser bekommen wir die Keime durch die gute Aufbereitung heraus.“