Mülheim. .

Die Bezirksregierung hat der MVG eine letzte Frist gesetzt, bis Montag einen verbindlichen Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme der Straßenbahn 104 (Hauptfriedhof – Flughafen) vorzulegen.

Laut einer Stellungnahme von MVG-Geschäftsführer Klaus-Peter Wandelenus für die Politik pocht die Aufsichtsbehörde entschieden auf die Betriebspflicht der Verkehrsgesellschaft gemäß Personenbeförderungsgesetz. Die MVG habe dafür Sorge zu tragen, den Straßenbahnverkehr auf dieser Linie während der Geltungsdauer der Betriebsgenehmigung aufrecht zu erhalten. Die Betriebsanlagen seien entsprechend zu unterhalten.

Strafe von 600.00 Euro droht

Wandelenus machte klar, dass die Bezirksregierung „bei Vorliegen eines besonders begründeten öffentlichen Interesses“ eine Instandsetzung der Flughafen-Strecke innerhalb eines gesetzten Zeitraums anordnen kann. Eben dieses habe sie angedroht. Damit wären Kosten in Höhe von 600 000 Euro verbunden. Eine komplette Erneuerung kostet laut MVG ca. 11 Mio Euro.

Den einzigen Ausweg sieht Wandelenus darin, dass der Rat „aus wirtschaftlichen Gründen“ eine dauerhafte Stilllegung des Linienabschnittes beschließt; und zwar ohne Vorbehalt. Das für einen Beschluss im Rat am 3. Mai vorliegende Eckpunktepapier von SPD und CDU nennt aber einen Vorbehalt für die Stilllegung: dass „die Umstellungskosten (Rückbaukosten, Fördermittel usw.) wirtschaftlich darstellbar sind“.