Mülheim.

Seit 1. April 2012 ist das Anerkennungsgesetz bundesweit in Kraft, das Migranten einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ihres Berufsabschlusses verschafft, den sie aus ihrem Herkunftsland mitgebracht haben.

Bisher sei die Nachfrage verhalten, hieß es auf Nachfrage bei der Mülheimer Sozialagentur. Diese kümmert sich um Leistungsempfänger, die Arbeitslosengeld II erhalten. „Ich denke, das wird noch kommen“, schätzt Martin Große-Bremer, der in der Maßnahmenplanung der Agentur tätig ist. Bei der Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis sei es natürlich wichtig, einen Abschluss berücksichtigen zu können, und auch, „ob der Abschluss anerkannt werden kann, oder ob es flankierende Qualifizierungsmaßnahmen gibt“.

Arbeitsagentur verweist an das Netzwerk IQ

Große-Bremer verweist auf das Informationsportal des Bundes „Anerkennung in Deutschland“ im Internet: www.anerkennung-in-deutschland.de. Zudem habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Hotline (in deutscher und englischer Sprache) geschaltet: 030/1815-1111 (montags bis freitags, 9 bis 15 Uhr).

Auch bei der Arbeitsagentur Mülheim haben sich in der ersten Woche noch keine ausländischen Mitbürger gemeldet, die ein Verfahren zur Berufsanerkennung anstreben, teilte Pressesprecherin Katja Hübner auf Anfrage mit. Die Arbeitsvermittler würden in einem solchen Fall an die Anlaufstelle des Netzwerks IQ in Duisburg verweisen: Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB), Joachim Pfennig, 0203– 54424135, jpfennig@gfb-duisburg.de. Weitere Informationen hierzu finden sich auch im Internet unter http://netzwerk-iq.de.