Mülheim. .
Autos, die ohne Kennzeichen irgendwo in der Stadt am Straßenrand abgestellt worden sind, verursachen den Behörden viel Arbeit – und Kosten. Seit 2009 kümmert sich das Ordnungsamt um eine steigende Zahl von Fahrzeugen sagt Bernd Otto, der stellvertretende Amtsleiter. 2009 waren es 530 Fahrzeuge, 2010 schon 680 und im vergangenen Jahr 780. Entweder fehlt die Stadtplakette oder auch gleich alle Nummernschilder, oder die Kurz- oder Überführungskennzeichen sind abgelaufen.
In jedem Fall sind solche Fahrzeuge nicht mehr für den Verkehr zugelassen, dürfen nur auf einem privaten Grundstück und nicht im öffentlichen Raum stehen. Meist erfahren die Behörden davon, wenn Anwohner sich melden – oder den Außendienstmitarbeitern diese Autos – ab und zu mal ein Mofa – auffallen. Wenn eine akute Gefährdung besteht – etwa, wenn Kinder durch ein zerstörtes Fenster ins Auto gelangen und die Handbremse lösen könnten – muss das Ordnungsamt sofort handeln und abschleppen lassen. Ansonsten wird dem Besitzer eine Frist eingeräumt: Ein unübersehbarer gelber Aufkleber auf der Windschutzscheibe fordert den Autobesitzer auf, sich um sein Eigentum zu kümmern. Was meist auch wirkt. „Nach einer Woche kontrollieren wir: 70 bis 80% der Fahrzeuge sind dann schon weg“, so Bernd Otto.
Verwaltungsfahren wird eingeleitet
Bei den anderen wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet: Der letzte Besitzer wird ermittelt, entweder über das Kennzeichen, oder, wenn das fehlt, über die Fahrgestellnummer. „Dazu lassen wir das Fahrzeug von einer Firma fachgerecht öffnen“, erklärt Otto. Dem Besitzer wird ein Anhörungsbogen zugestellt, zeitgleich gibt es einen Bußgeldbescheid über 40 Euro und einen Punkt für das Konto Flensburg. 2010 wurden 52 Bußgeldbescheide verschickt und im vergangenen Jahr 108.
Natürlich, so Otto, könne es Gründe geben, warum sich ein Besitzer nicht kümmern kann, etwa eine ernsthafte Erkrankung. „Oft hören wir, dass der Wagen verkauft worden ist“, sagt Bernd Otto. Wenn es aber keinen Kaufvertrag gebe, oder die Angaben im Kaufvertrag gefälscht werden konnten, weil man sich den Personalausweis des Käufers nicht zeigen ließ, bleibe der letzte Fahrzeughalter auf den Kosten sitzen. 2011 ließ die Stadt 20 Fahrzeuge sicherstellen. Auch die Abschleppkosten und die Standgebühren werden dem letzten Halter dann in Rechnung gestellt. Bernd Otto rät daher, immer einen Kaufvertrag für das Auto abzuschließen, auch dann, wenn die Verkaufssumme nur gering ist. Er vermutet, dass auch Autohändler, die keine eigenen Gewerbeflächen besitzen und die die Verkäufer kontaktieren, hinter manchem Auto stecken, dass scheinbar vergessen am Straßenrand steht.
Autos werden oftmals verschrottet
Wenn kein Besitzer zu ermitteln ist, wird ein Wagen verschrottet – und dann bleibt die Stadt auf ihren Kosten sitzen, die pro Jahr etwa zwischen 4000 und 5000 € liegen könne, so Bernd Otto. Hinzu kommen noch die Personalkosten: Alle Arbeitsanteile für das Entfernen und Entsorgen der Fahrzeuge im Jahr zusammengerechnet, kümmert sich im Ordnungsamt eine Arbeitsstelle ausschließlich um illegal abgestellte Fahrzeuge, schätzt Bernd Otto. Verdienen ließe sich mit den Schrottautos nichts. „Es kommt selten vor, dass wir einen Wagen in die Versteigerung geben können“.
Ein besonderes Problem sind Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind und dann in Mülheim abgestellt werden. „In solchen Fällen ist die Halterfeststellung schwierig“, sagt Bernd Otto. Aber das, meint er, sei noch die Ausnahme.
Wer sein ausgedientes Auto in die Verschrottung gibt, muss momentan nichts dafür zahlen, sagt Peter Hartmuth von der „Autoverwertung Broich“. Je nach Wagentyp gebe es manchmal auch noch etwas Geld dafür. Das Unternehmen in Hafennähe ist seit 40 Jahren am Markt, und Peter Hartmuth hat oft erlebt, dass es häufig auch emotionale Gründe gibt, warum sich jemand partout nicht von seinem Altfahrzeug trennen will. Und manch ein Besitzer träumt davon, das alte Schätzchen doch noch einmal ans Laufen zu bringen.