Mülheim. .
Eine weitere, von der Gewerkschaft Verdi mit Spannung erwartete Verhandlung vor dem Arbeitsgericht zu sittenwidriger Entlohnung bei der Speldorfer Getränkemarktkette „Trink & Spare“ hat gestern überraschend nicht stattgefunden. Die Arbeitgeberin hatte sie zwischenzeitlich mit einer Lohnnachzahlung zu verhindern gesucht. Vom Tisch ist die Klage damit aber nicht.
Mit Stand November 2011 hatte Verdi für eine Beschäftigte einen Bruttolohn in Höhe von 14 167,74 Euro für die vergangenen drei Jahre nachgefordert. Verdi macht für ihr Mitglied 13,56 Euro Tariflohn als Einzelhandelskauffrau geltend, „Trink & Spare“ soll nur 6 Euro bezahlt haben. Das wäre gar sittenwidrig, da mehr als ein Drittel unter Tarif. Wegen vermeintlichem Lohnwucher ermittelt parallel die Staatsanwaltschaft in Duisburg.
Außergerichtlich mit "Trink & Spare" geeinigt
In anderen Fällen haben sich mehrere Beschäftigte bereits außergerichtlich oder per gütlicher Einigung vor Gericht mit dem Handelsunternehmen verständigt. Im besagten Fall geht es der Klägerin auch darum, künftig tarifgerecht entlohnt zu werden.
Dass die für gestern terminierte Verhandlung vom Gericht kurzerhand abgesagt worden ist, ist laut Verdi-Sekretär Günter Wolf dem Umstand geschuldet, dass „Trink & Spare“ mit einer Überweisung von gut 8000 Euro (netto!) den Eindruck erweckt habe, die Sache damit aus der Welt geschafft zu haben. Die entsprechenden, der Klägerin zugestellten Abrechnungen seien aber kaum nachvollziehbar, Verdi macht zudem eine Differenz zwischen Zahlung und Ansprüchen von weiteren 3500 Euro aus.
Wolf vermutet, dass „Trink & Spare“ sich mit der Zahlung eine Schlappe vor Gericht ersparen wollte, um Pluspunkte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu sammeln. Das Arbeitsgericht erkannte den Verdi-Einspruch gegen die Terminaufhebung an. „Trink & Spare“ ist nun aufgefordert, bis zum 27. Januar Stellung zu beziehen.