Mülheim/Oberhausen.
Einigkeit herrschte am Freitag im Saal 1 des Oberhausener Arbeitsgerichts nur in einem Punkt: Man will sich nicht einigen. Der Verteidiger des Unternehmens „Trink & Spare“ traf dort auf eine Mitarbeiterin des Mülheimer Getränkehandels, die seinem Mandanten vorwirft, ihr sittenwidrige Löhne zu zahlen (wir berichteten). In Oberhausen hatten die Parteien nun die Möglichkeit, sich bei einem „Gütetermin“ zu vergleichen – und wollten sie nicht nutzen.
Bereits nach fünf Minuten war klar: Es wird keine gütliche Einigung geben. Im Januar ist nun ein Kammertermin anberaumt. Für Verdi ein wichtiger Schritt: Die Gewerkschaft hat mehrere Verfahren gegen Trink & Spare angestrengt. Diejenigen, die bisher verhandelt wurden, betrafen ehemalige Beschäftige und endeten mit Vergleichen.
Die 47-jährige Mülheimerin ist nun die erste, die aktuell noch in einer Filiale arbeitet. Sie fordert nicht nur eine rückwirkende Zahlung von rund 11 500 Euro, sondern vor allem eine zukünftige tarifgerechte Vergütung. Für Verdi-Sekretär Günter Wolf hat das Urteil also Signalwirkung.
Nach dem Gütetermin muss die Verteidigung des Unternehmens nun schriftlich Stellung nehmen. Freitag deutete der Anwalt bereits an, dass er ein Gutachten als „objektive Grundlage“ für den Richterspruch fordern wird. Das, erläutert die Anwältin der Klägerin, Sigrid Britschgi, soll prüfen, „in welchem Umfang die Beschäftigten der Branche nach Tarif bezahlt werden“. Würde die Mehrheit nicht unter den Tarif fallen, sei eine „Tarifunüblichkeit“ gegeben. Heißt: Auch Trink & Spare ist nicht daran gebunden.
Britschgi sieht aber keinen Grund zur Sorge: Ein Urteil von 2008 habe die Tarifüblichkeit im Einzelhandel bestätigt und dies, ist sie sicher, gelte noch heute. Ob der Richter das Gutachten anordnen wird, zeigt sich im Januar.