Mülheim. .
Der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem früheren Leitenden Oberarzt der Kardiologie, Dr. Rolf-Peter Faupel, und dem Evangelischen Krankenhaus Mülheim ist jetzt in letzter Instanz entschieden: Das Bundesarbeitsgericht lehnte eine Beschwerde des EKM ab. Zuvor hatte schon das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Kündigung für unwirksam erklärt und eine Revision nicht zugelassen. Dagegen ging das Krankenhaus vor.
Das Angestelltenverhältnis galt bereits nach der Düsseldorfer Entscheidung im Frühjahr des Jahres als nicht aufgelöst. Damals hätte das Krankenhaus den Kardiologen eigentlich wieder ans Krankenbett lassen müssen, doch man stellte ihn „unwiderruflich frei“.
Faupel steht nun nicht nur die Nachzahlung sämtlicher Gehälter zu, sondern auch die weitere Zahlung des Lohnes bis zu seiner Pensionierung im März des kommenden Jahres. Faupel sieht sich damit voll rehabilitiert.
Spenden waren ein Dankeschön
Der Kardiologe hatte über 30 Jahre im Evangelischen Krankenhaus gearbeitet. Im Sommer 2009 kam es dann zu dem Vorwurf seitens der Klinik-Leitung: Betrug. Dem Oberarzt wurde vorgeworfen, mit Spenden nicht korrekt umgegangen zu sein. Die Spenden waren ein Dankeschön an die Kardiologie für eine gute Behandlung. Der Streit drehte sich um die Verwendung des Geldes, die Einzahlung auf ein Klinikkonto und über den Zeitpunkt der Einreichung und Bekanntmachung der Schecks im Haus.
In dem Vorgehen des Oberarztes sah die Leitung des Krankenhauses eine betrügerische Absicht, der Oberarzt vertrat die Ansicht, dass man einen Grund gesucht habe, ihn loszuwerden. Vor dem Arbeitsgericht Oberhausen bekam Faupel kein Recht.
In Düsseldorf sah der Richter das Arbeitsverhältnis nicht so schwerwiegend beeinträchtigt, dass dem Krankenhaus eine weitere Zusammenarbeit nicht zugemutet werden könnte und hielt die fristlose Kündigung weder für angemessen noch für rechtlich vertretbar. Das Krankenhaus vertrat bis zuletzt eine komplett andere Rechtsauffassung.