Mülheim. .

Vor einem Friedhofs-Tourismus warnt der Vorsitzende der hiesigen Friedhofsgärtner. Bernd Buchholz’ Alarmruf kommt nach der 75-prozentigen Gebührenerhöhung für ehemalige Urnengemeinschaftsgräber nicht von ungefähr.

So wird der Duisburger Stadtrat demnächst eine neue Friedhofssatzung beschließen, wonach die Gebühren, je nach Grabart um bis zu 316 Euro billiger werden. Die Gebühren für das Urnenreihengrab sollen auf den kommunalen Friedhöfen von 1211 auf 1022 Euro sinken.

In Mülheim kostet die 30-jährige Nutzung eines 2,5 Quadratmeter großen Urnenreihengrabs 1157 Euro. Ein 5,25 Quadratmeter großes Erdreihengrab schlägt mit 1285 Euro zu Buche. Und das sind nur die Nutzungsgebühren Hinzu kommen je 159 Euro Grundgebühr sowie Grabbereitungsgebühren von 61 Euro beim Urnenreihengrab und von 547 Euro beim Erdreihengrab. Am Ende kostet das Urnenreihengrab 1991 Euro und das Urnenreihengrab 1377 Euro.


4,21 Millionen Euro Kosten

Doch welche Kosten fließen eigentlich in die Gebührenkalkulation der Friedhofsverwaltung ein, die gut 100 Hektar Friedhofsfläche zu bewirtschaften hat. Die NRZ fragte bei der Chefin des Grünflächenamtes, Sylvia Waage, und ihrem Stellvertreter Gerhard Engel nach.

Nach ihren Angaben fallen für die Friedhöfe derzeit pro Jahre Betriebskosten in Höhe von 4,21 Millionen Euro an. Davon fließen 2,68 Millionen Euro in die Finanzierung des Personals. Die Friedhofsverwaltung verfügt aktuell über 40 Mitarbeiter, die sich um die Friedhofspflege und die Durchführung von Beisetzungen kümmern. Weitere 13 Mitarbeiter kümmern sich um die Bereiche Verwaltung und Technik. 1,36 Millionen Euro der Betriebskosten kosten die sogenannten Sachaufwendungen.

Entscheidend ist der Anteil verkaufter Grabflächen

Dazu gehören Grundstücksunterhaltung und Pflege sowie die Unterhaltung des Maschinen- und Fahrzeugpark oder auch der Einkauf von Material und Fremdleistungen. Hinzu kommen Kosten für Grundstücke (111 763 Euro), für Gebäude (79 927 Euro), für Anlagen 466 489 Euro) und für Betriebseinrichtungen (34 026 Euro). Hierunter versteht man Kosten, die beim Aufbau einer Infrastruktur – vom Grundstückserwerb über das Anlegen einer Wasserleitung bis zum Bau einer Friedhofshalle – entstehen.

Deutlich günstiger

Wie kalkuliert das erheblich günstigere Oberhausen seine Friedhofsgebühren. Dort ist das Erdreihengrab schon für 861 Euro und das Urnenreihengrab für 341 Euro zu haben. Und in diesen Kosten ist die Grabbereitung mit 506 Euro für das Erdreihengrab und 249 Euro für das Urnenreihengrab bereits enthalten. Die Stadt Oberhausen beziffert die Gesamtkosten für ihren Friedhofsbetrieb auf 1,49 Millionen Euro. Hinzu kommen „interne“ Kosten von 391 760 Kosten. 599 920 Euro fließen aus dem Stadtetat in den Friedhofsetat zur Finanzierung der Pflege der öffentlichen Grünflächen auf den kommunalen Friedhöfen. Weitere 148 270 Euro kommen aus Rücklagen und Zuschüssen dem Friedhofsetat zugute.

Entscheidend für die Kalkulation der Gebühren sind der Anteil der verkauften Grabflächen. Dieser sank zwischen 2005 und 2010 von 44,8 auf 41,75 Prozent. Entsprechend müssen derzeit 58,25 Prozent der anfallenden Kosten auf der Basis der Beisetzungen (derzeit rund 1500 pro Jahr) kalkuliert werden.

Wie schlägt sich diese Kalkulation auf die individuelle Gebührenberechnung eines Urnen- oder Erdreihengrabes nieder? Unabhängig von Größe und Art des Grabes müssen 159 Euro Grundgebühr und ein fester Fallkostenanteil von 867,13 bezahlt werden. Mit ihrer Grundgebühr von 159 Euro tragen alle Nutzer zur Finanzierung der Infrastrukturkosten bei, die, wie etwa das Aufstellen von Abfallbehältern und Sitzbänken oder der Bau von Parkplätzen und Toilettenanlagen, nicht zur unmittelbaren Friedhofspflege gehören. Diese Grundgebühr muss auch bei den eigentlich kostenfreien Folgebeisetzungen in Familienwahlgrabstätten entrichtet werden. Der Fallkostenbeitrag fließt dagegen in die unmittelbar friedhofsrelevanten Betriebs und Infrastrukturkosten. Darüber hinaus muss jeder Nutzer einen von der Grabgröße abhängigen Kostenanteil leisten.

Dienstleistungen

Beim 5,25 Quadratmeter großen Erdreihengrab sind das 116,81 Euro für Grundstücks-, Anlagen- und Gebäudekosten, 5,06 Euro für Betriebseinrichtungskosten und 296,44 für Betriebskosten. Außerdem kalkuliert die Friedhofsverwaltung für die Grabbereitung eines 5,25 Quadratmeter großen Erdreihengrabes acht bis elf Arbeitsstunden, die mit 547 Euro berechnet werden. Dagegen kostet die gleiche Dienstleistung beim nur 2,5 Quadratmeter großen Urnenreihengrab 61 Euro, da hier nur ein Arbeitsaufwand von 1,8 Stunden gerechnet wird.

Der Grundstücks-, Gebäude- und Anlagenkostenanteil beim kleineren Urnenreihengrab beträgt 55,63 Euro. 3,94 Euro müssen anteilig für Betriebseinrichtungskosten und 230,56 Euro für Betriebskosten bezahlt werden.