Mülheim. Für die weitere Nutzung des Familiengrabes über 30 Jahre soll ein Anwalt aus Mülheim 26 880 Euro an die Stadt überweisen. Er empfindet das als Wucher, denn: Gegenüber der ersten Nutzungsrechnung für das Grab aus den 70er Jahren liege eine Gebührensteigerung von 1251,7 Prozent vor.
Waldlage, die kostet – nicht nur zu Lebzeiten, auch nach dem Tod. Erneut empört sich ein Bürger über die Friedhofsgebühren. Diesmal ist es der Mülheimer Anwalt Thomas Michael Wessel, der sogar in einem Schreiben an die Oberbürgermeisterin von Wucher spricht. Für die weitere Nutzung des Familiengrabes über 30 Jahre soll er 26 880 Euro an die Stadt überweisen. „Man hat das Gefühl, die Heuschrecken der New Economy fallen über einen her.” Der Anwalt hat gerechnet und kommt zu dem Ergebnis: Gegenüber der ersten Nutzungsrechnung für das Grab aus den 70er Jahren liegt eine Gebührensteigerung von 1251,7 Prozent vor.
Die Wessels hatten damals auf dem Hauptfriedhof eine große Grabstätte erworben, 28 Quadratmeter. Die Nutzungsdauer ist inzwischen abgelaufen wie bei jenem älteren Ehepaar, das vor kurzem der Stadt anbot: Wir pflegen weiter, aber bitte verschonen Sie uns mit einer erneuten Gebühr. Dabei ging es um 4224 Euro für 30 Jahre.
"Wir halten uns an die Vorschriften"
Von Wucher oder ungerechtfertigten Forderungen kann aus der Sicht der Stadt keine Rede sein. „Wir halten uns an die Vorschriften der Friedhofssatzung”, heißt es. Darin hat der Rat der Stadt die Gebühren festgelegt, die seit 2005 stabil sind. Für die Kommune gilt: „Wir müssen mit den Gebühren auch die Infrastruktur eines Friedhofs finanzieren.” Und außerdem verweist man im Rathaus auf die Gebührengerechtigkeit für alle Nutzer hin.
Wessel hält bei 26 880 Euro die Satzung für „hochgradig überprüfenswert”. Auch er ist an einer weiteren Grabpflege interessiert. „Ich bin aber nicht willens, für das Grab meiner Eltern derartige Summen auszugeben.” Aus emotionalen Gründen sieht sich Wessel in einer Zwangslage, und die, meint er, werde durch derartige Forderungen ausgenutzt.
32 Euro pro Quadratmeter
So hoch empfindet die Stadt die Forderung gar nicht. Der Quadratmeterpreis liegt pro Jahr bei 32 Euro. Auf Wunsch könne auch die Nutzung für fünf Jahre und 4480 Euro erworben werden. „Wir sind da in jeder Hinsicht offen”, so ein Sprecher der Stadt, der aber auch darauf hindeutet: Der Mann hat die teuerste Form einer Grabstätte.
Ohne jedes Taktgefühl geht aus Sicht des Anwalts die Kommune in der Angelegenheit vor: Es sei unerträglich, wenn ultimativ zu einer „Abräumung” aufgefordert werde, wenn es nicht zur Nutzungsverlängerung komme. Andernfalls übernimmt die Friedhofsverwaltung die Aufgabe – auf Kosten der Angehörigen.