Mülheim. .

In Paragraf 61a des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes wird die Dichtheitsprüfung für private Abwasseranlagen vorgeschrieben. 2008 trat diese Regelung in Kraft und sorgt seitdem für Wirbel.

Auch nach drei Jahren sind für Hausbesitzer noch viele Fragen offen, etwa: Welche Fristen gelten? Wer soll das bezahlen? Und vor allem: Warum ausgerechnet wir?!

Seine Meinung zur Dichtigkeitsprüfung kann Andreas Seifried, Obermeister der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik, knapp zusammenfassen: „Taugt nichts!“ Begründen kann es das natürlich auch. „Mir ist keine Studie bekannt, nach der undichte Abflüsse in privaten Haushalten die Umwelt gefährden.“ Vielmehr sieht er in der Prüfung selbst Gefahren: „Durch die Vorarbeiten kann ein dichter Abfluss undicht gemacht werden.“

Druck kann Schäden verursachen

Denn oftmals müssten die Rohre gereinigt werden, das geschehe mit Druck, was Schäden verursachen könne. „Kein Kunde kann prüfen, ob der Abfluss vorher schon undicht war“, so der Fachmann. Sei der Abfluss richtig kaputt, würde man das merken, weil das mit einer Verstopfung einhergehe. Und dann handelten Hausbesitzer ganz von alleine.

Auch bei Haus&Grund ist die Prüfung Thema. „Eine Menge Anfragen“ von verunsicherten Hausbesitzern erreichen die Eigentümerschutzgemeinschaft, sagt deren Geschäftsführer Andreas H.J. Noje. Die Kosten sind oft Anlass zur Sorge: Besonders für junge Familien und Senioren sei dies eine große Belastung. „Je nach Länge der Leitung, nach Form und Ausmaß des Schadens können mehrere tausend Euro zusammenkommen“, weiß Noje.

Warten auf bundeseinheitliche Regelung

Zumal es ja nicht bei der Dichtheitsprüfung bleibe, die staatlichen Auflagen in Namen des Umweltschutzes würden immer mehr. Energieausweis, Wärmedämmung, eine eventuelle Legionellenüberpürfung nennt Noje als Beispiele. „Uns wäre am liebsten, der §61a würde ausgesetzt, bis es eine bundeseinheitliche Regelung gibt.“

Dem schließt sich Heinz-W. Seiler an. Der erste Vorsitzende des Mülheimer Kreisverbandes im Verband für Wohneigentum nannte jüngst im Rahmen eines Infoabends der FDP zum Thema zwölf für ihn wichtige Punkte. Die Aussetzung und die Änderung der Vorgaben für das Prüfverfahren waren gleich der erste. Er kritisiert zudem, dass die Art der Dichtheitsprüfung nicht vorgegeben ist, dass es verschiedene Möglichkeiten gebe, die unterschiedlich teuer sind.

Laie kann schnell den Überblick verlieren

Für den Laien ist es da schwer, den Überblick zu behalten. Gleiches gilt für die Fristen. Die hat das Umweltamt zwar inzwischen erarbeitet, sie aber noch nicht vom Rat der Stadt beschlossen.

Darauf warten können die Wohnungsbaugesellschaften nicht. Die SWB hat bereits 25 % ihres Bestands geprüft und, falls nötig, repariert. „Dafür“, sagt Sprecherin Christina Holz, „haben wir bisher 2,5 Mio € verausgabt.“ Auch beim MWB beschäftigt die Dichtheitsprüfung eine Arbeitsgruppe seit Jahren, sagt Geschäftsführer Frank Esser. Zwar sei bisher weniger zu reparieren als erwartet, dennoch geht er von Gesamt-Belastungen „im siebenstelligen Bereich“ aus: „Tatsache ist, dass wir uns sukzessive damit beschäftigen – womit ich nicht die Sinnhaftigkeit des Ganzen bestätige.“

Alle müssten mitmachen

Er, wie Andreas H.J. Noje, stellt den Nutzen vor allem deshalb in Frage, weil die Dichtigkeitsprüfung zwar auf einer bundesweit geltenden Regelung basiert, die nicht in allen Bundesländern gesetzlich umgesetzt wird. Wenn es umweltpolitischer Wille sei, so der Tenor, dann müssten aber bitteschön auch alle mitmachen.

Das Umweltamt hat Fristen, bis wann die Dichtheitsprüfung gemacht sein muss, für alle Häuser erarbeitet und dabei geplante Kanalbauarbeiten berücksichtigt. Stimmt der Rat zu, werden alle Hausbesitzer angeschrieben und erhalten die für sie geltende Frist schriftlich. Für viele wird es aber 2015 sein.