Mülheim. .

Wenn’s ums Geld, wird’s nicht selten kontrovers. So auch bei der Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle. Jeder Hauseigentümer muss diese prüfen und gegebenenfalls sanieren lassen.

Ein paar tausend Euro kann der unterirdische Umweltschutz den Einzelnen dabei kosten. Bis 2015 sollten alle Grundstücksbesitzer die Kanäle vor der Haustür prüfen lassen. Die CDU fand das zu schnell und forderte eine neue Ortssatzung für Mülheim – mit mehr Zeit. Man fand für den Wunsch eine politische Mehrheit. Für das, was jetzt das Umweltdezernat vorlegt, erntet es jedoch deutliche Kritik.

Zwar hat das Umweltdezernat die Satzung geändert, aber es habe sich nicht an die Absprachen mit den Fraktionen gehalten, so der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Bernd Dickmann. „Nur ein Bruchteil der Mülheimer Straßen sind in die Liste mit Fristverlängerungen bis 2023 aufgenommen worden, so dass der Großteil der über 20 000 Grundstückseigentümer nicht von dieser Fristverlängerung nach 2015 profitieren würde“, kritisiert der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Henner Tilgner. Man sei „tierisch verärgert“, von Missachtung des politischen Willens ist gar die Rede.

Bis zu acht Jahre mehr Zeit

Am Donnerstag soll die Politik im Umweltausschuss über die neue Satzung beschließen, nach einer Mehrheit dafür sieht es nicht aus. Entstanden ist aus Sicht der CDU ein Termin-Wirrwarr quer durch die Stadt, wo selbst in einzelnen Straßen unterschiedliche Fristen zur Überprüfung der privaten Abwasserleitungen gesetzt werden. Die Folge könnte sein, so Fraktionsgeschäftsführer Hansgeorg Schiemer, dass es in einzelnen Straßen über Jahre Baustellen gibt. Sein Fazit: „In anderen Städten läuft es besser.“

Dabei hat sich die Umweltverwaltung durchaus das Leben nicht einfach gemacht: Straße für Straße ist man durchgegangen und hat bis auf die Hausnummer genau festgelegt, wer bis wann die Dichtigkeit seiner Hausanschlüsse überprüft haben muss. Beispiel Aktienstraße: Die Hausnummern 78a und 79b bekommen eine Zeit bis Ende 2016 eingeräumt. Denen die anderen Häuser 61 bis 81 gehören, haben Zeit bis Ende 2021, und all die anderen können sich sogar noch ein Jahr länger gedulden. An vielen Straßen läuft es ähnlich ab. Bis zu acht Jahre mehr Zeit würde die neue Ortssatzung manchem Hauseigentümer geben. Damit reagiert die Kommune auf die Möglichkeiten, die ihr das Landeswassergesetz gibt.

„Es gibt hier keine Willkür"

Wirrwarr? Die unterschiedlichen Termine selbst in unmittelbarer Nachbarschaft machen aus Sicht des Umweltdezernates durchaus Sinn. „Es gibt hier keine Willkür, die lässt das Gesetz auch nicht zu“, so Amtsleiter Jürgen Zentgraf. Die Stadt koppelt die neu gesetzten Fristen für die Bürger an eigene Sanierungsmaßnahmen am öffentlichen Kanalnetz. Denn auch die Kommune selbst muss ihr Netz überwachen und sanieren. Und dort, wo die Stadt aufreißt, soll der Bürger zeitgleich seinen Netzanschluss ans öffentliche Netz in Ordnung bringen können.

Für die Stadt ist das gute Koordinierung, für die CDU nicht: „Es kann nicht sein, dass nur wenige Grundstücks- und Hauseigentümer die Fristverlängerung nach 2015 zugestanden bekommen, bei denen die Baugrube für die städtische Kanalbaumaßnahme direkt vor der Haustür sein wird“, schimpft Dickmann. Das Ziel sei gewesen, so Schiemer, dass es einheitliche Zonen in der Stadt gibt. Das bestätigt der Vorsitzende des Umweltausschusses, Hubert Niehoff: „So war es zugesagt.“