Mülheim. . Bis zum 31. Dezember 2015 müssen Grundbesitzer die Dichtheit unterirdischer Abwasserleitungen prüfen lassen. Das ruft unseriöse Anbieter auf den Plan, die versuchen, Hausbesitzer zu Reparaturen zu drängen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen mit Stichtag 31. Dezember 2015 ruft unseriöse Anbieter auf den Plan, die versuchen, verunsicherten Hausbesitzern an der Haustür Verträge zu angeblich niedrigen Preisen zu verkaufen. Der Stadtverwaltung sind Fälle bekannt geworden, bei der zumeist ältere Eigentümer auch dazu gedrängt wurden, angeblich nötige Reparaturen in Auftrag zu geben.
Broschüre informiert über Dichtheitsprüfung
Die Stadtverwaltung warnt vor solchen „Kanalhaien“ und rät den Bürgern, eine sachkundige Firma zur Kanaluntersuchung auszuwählen. Auch wenn ein Kanal saniert werden müsse, bleibe noch Zeit, um Vergleichsangebote einzuholen, sagte Umweltdezernentin Helga Sander.
Den 26.000 Grundbesitzern in Mülheim wird noch vor den Ostertagen eine städtische Broschüre zugeschickt, die ausführlich über die Dichtheitsprüfung aufklärt. Derzeit erarbeitet die Verwaltung eine örtliche Satzung, um für die Dichtheitsprüfung eine rechtlich wasserdichte, gestufte Fristverlängerung zu erreichen. Ab Juni, nach der Ratssitzung, werden die Eigentümer erneut schriftlich darüber informiert, welche Fristen für sie gelten.
Weil undichte Abwasserleitungen das Grundwasser und die Böden verschmutzen können, verlangt das Landeswassergesetz die Überprüfung der Dichtigkeit von Grundleitungen und Anschlusskanälen. Auch, weil das Grundwasser in die defekte Leitung dringen und so die Kläranlage belasten kann. Die städtische Broschüre „Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen“ informiert ausführlich über das, was bei einer Dichtheitsprüfung geschieht und wie man sachkundige Firmen findet.
Ist das Rohr kaputt, steht nicht gleich die Polizei vor der Tür
Auch wird darüber aufgeklärt, wie eine Sanierung vonstatten geht. Da derzeit eine Ortssatzung erarbeitet wird, um die gesetzlich mögliche Option zur gestuften Dichtheitsprüfung bis 2023 nutzen zu können, werden die Hauseigentümer nach der Verabschiedung im Rat Mitte Juni erneut Post von der Verwaltung bekommen. Und noch vor den Ferien erfahren, welche Fristen für ihr Grundstück gelten, zu welchem Zeitpunkt die Leitungen geprüft sein müssen. Die Verwaltung werde da „straßenweise“ vorgehen, sagte Umweltamtsleiter Jürgen Zentgraf. „Wir melden uns, und dann bleibt noch Zeit genug“, versichert Jürgen Landers von der Unteren Wasserbehörde. Kein Grund also, sich von unseriösen Anbietern unter Druck setzen zu lassen. „Auch wenn feststeht, dass das Rohr kaputt ist, steht am nächsten Tag nicht die Polizei vor der Tür“, bringt es Zentgraf auf den Punkt. Die Sanierung ist dann aber unumgänglich.
Wessen Haus in einem Trinkwasserschutzgebiet vor 1965 errichtet wurde, muss damit rechnen, zuerst angeschrieben zu werden. Denn für solche Gebäude – die teilweise in Broich, Speldorf und im Gewerbegebiet Hafen stehen – lief die Frist für die Dichtheitsprüfung schon Ende 2009 ab. Nähere Informationen über betroffene Straßen finden sich im Internet unter www.muelheim-ruhr.de (Suchstichwort: Dichtheitsprüfung).
Neubauten brauchen auch eine Dichtheitsprüfung
Weil erst seit Mitte der 1970er Jahre anstatt der bis dahin üblichen Hanf/Teer-Dichtungen haltbarere Gummidichtungen bei der Verbindung der Abflussrohre verwendet wurden, ist damit zu rechen, dass viele private Haushaltsabwasserleitungen nicht (mehr) dicht sind. Aus anderen Kommunen weiß Jürgen Zentgraf von einem Anteil von 70 bis 80 Prozent.
Die Dichtheitsprüfung wird mit einer CD samt Prüfbericht dokumentiert. Ist alles in Ordnung, wird ein Dichtheitszertifikat ausgestellt, das 20 Jahre gültig ist. Dann ist eine neue Prüfung fällig. Auch für Neubauten muss die Dichtheitsprüfung vorlegt werden.