Mülheim. . Nachdem ein Elternbrief über den Anspruch auf das Bildungspaket informierte, hat sich die Zahl der Anträge bei der Sozialagentur in Mülheim verdoppelt. Leistungsbezieher können für ihre Kinder etwa Zuschüsse für Nachhilfe oder Sportangebote erhalten.
Der Anspruch auf das Bildungspaket für die Kinder von Leistungsbeziehern spricht sich herum: Seit der letzten Woche hat sich die Zahl der Anträge mehr als verdoppelt. 468 Anträge sind bis Dienstag bei der Sozialagentur eingegangen.
Deren stellvertretende Leiterin Jennifer Neubauer schätzt, dass es auch an den „Elternbriefen“ liegt, die seit Wochenbeginn zugestellt werden und die die Familien über ihre Ansprüche aufklären.
Anträge seien nicht kompliziert
Jennifer Neubauer glaubt nicht, dass die Antragstellung zu kompliziert ist. Man müsste ein Kreuz bei der gewünschten Leistung machen sowie die Adresse und den Namen des Kindes nennen. „Wir nehmen auch Anträge, die noch nicht vollständig sind, erst einmal an“, betonte sie. Wer den Antrag nicht bis 30. April abgegeben hat, bekommt die Leistungen nicht mehr rückwirkend ab Januar erstattet. Quittungen können nachgereicht werden. Denn entstandene Kosten müssten nachgewiesen werden. Gehe es um Nachhilfe, werde eine Bescheinigung der Lehrer benötigt – und die wüssten Bescheid.
Infos u. Anträge: http://sozialagentur.muelheim-ruhr.de