Bochum. . Klassenfahrten können mächtig ins Geld gehen. Mehrere hundert Euro mitunter: unbezahlbar für viele Familien. Fortan können auch weniger begüterte Schüler unbeschwert auf Reisen gehen: das „Bildungs- und Teilhabepaket“ macht’s möglich.

Nach heftigem politischen Gezänk hat die Bundesregierung das Förderpaket für Kinder aus finanzschwachen Familien geschnürt. Das Gesetz – ursprünglich für den 1. Januar vorgesehen – trat vor einer Woche in Kraft. In Bochum haben das Job-Center, das Amt für Soziales und Wohnen sowie das Jugendamt alle Vorbereitungen getroffen.

Wer hat Anspruch auf die Paket-Leistungen?

In Bochum sind es rund 17.000 Kinder und Jugendliche: u.a. 12.750 Kinder aus Hartz-IV-Familien, 3050 Kinder von Wohngeldbeziehern, 86 Kinder von Sozialhilfeempfängern sowie 713 Jungen und Mädchen aus Familien, die Kinderzuschläge erhalten.

Was wird bezahlt?
Die Kosten für Kita-Ausflüge und ein- oder mehrtägige Klassenfahrten werden unbegrenzt erstattet. Für das Mittagessen in der Schule ist täglich ein 1-Euro-Eigenanteil fällig. Monatlich bis zu 10 Euro gibt es als Gutschein u.a. für den Sportverein, die Musikschule oder von Jugendheimen oder Initiativen organisierten Veranstaltungen, etwa Besuchen im Schauspielhaus.

Muss ich jede Leistung beantragen?
Der 100-Euro-Zuschuss für Lernmaterial wird weiter automatisch überwiesen. Ansonsten gilt: Ohne Antrag keine Förderung. Für Kinder aus Hartz-IV-Familien ist das Job-Center, für alle anderen Kinder das Sozialamt zuständig.

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Wo gibt’s die Anträge?
An der Kundentheke des Job-Centers bzw. Sozialamtes. Die Behörden wollen „kein bürokratisches Monster schaffen“ (Stadträtin Britta Anger). Wann immer möglich, soll der beantragte Gutschein direkt ausgegeben werden. Mit der Abrechnung haben die Bürger nichts zu tun.

Kann ich auch in der Kita, in der Schule oder im Sportverein aktiv werden?
Ausdrücklich ja. Das Jugendamt als Koordinierungsstelle hat bereits zwei Gespräche mit allen potenziellen Anbietern geführt. Leiter Dolf Mehring strebt „pragmatische Lösungen“ an. Heißt: Wer die Paket-Dienste für sein Kind nutzen will, kann sich auch direkt an den Schulleiter, den Sportclub oder das Jugendheim wenden. Sie sollen „Laufzettel“ bereit halten, mit denen sich die Eltern dann im Job-Center bzw. beim Sozialamt melden.

Wird auch Nachhilfe bezahlt?
Die Stadt wartet noch auf genaue Bestimmungen. Es zeichnet sich aber ab, dass die Lernförderung möglichst innerhalb der Schule erfolgen soll. Interessierte Eltern sollen sich derzeit noch an die Schulleitung wenden. Es wird überlegt, ob die VHS einsteigt.

Gibt’s nachträglich Geld?
Alle Leistungen können rückwirkend beantragt werden – allerdings nur bis 30. April.

Zahlt die Stadt beim Bildungspaket drauf?
Voraussichtlich nicht. Der Bund erhöht seinen Anteil an den Hartz-IV-Kosten zur Unterkunft bis 2014 von bisher 21,4 auf 31,2 Mio. Euro. Ab 2014 übernimmt Berlin die komplette Grundsicherung im Alter, für die die Stadt derzeit 24. Mio. Euro aufwendet. Je nach Nutzung der Paketleistungen geht die Stadt von einer Kostenneutralität aus.