Mülheim. .

Die Stadt Mülheim streicht ihren Mitarbeitern aus Spargründen das Brauchtum Rosenmontag. Karnevalisten müssen sich also für den Umzug frei nehmen. Womit der Angestellten-Personalrat gar nicht einverstanden ist und dafür sogar vor Gericht ziehen würde.

Vorbei sind die närrischen Zeiten in der Stadtverwaltung: Von ganz oben – aus der Amtsstube der Oberbürgermeisterin – ereilte die Untergebenen eine Mitteilung, dass die „Gewährung einer Zeitgutschrift für den Rosenmontag entfällt“. Auf gut Deutsch: Zum wichtigsten Tag der Jecken gibt’s keinen Jux mehr auf Kosten der Dienstzeit. Vielmehr sei „dieser Tag ein ,normaler’ Arbeitstag“, besagt die Mitteilung. Die Dienststellen würden ab 12 Uhr für Publikumsverkehr geschlossen werden, doch müsse für verbrachte Zeit auf dem „Zooch“ frei genommen werden.

Der Grund für das „Schluss mit lustig“ ist ein einfacher: Die Politik hatte es im Oktober so im Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Nur machte der Rat der Stadt die Rechnung ohne den Personalrat der Verwaltungsangestellten: „Diese bisher geübte Praxis an Rosenmontag ist in der Dienstvereinbarung ,Flexible Arbeitszeit’ festgeschrieben.“ Bernd Bittscheidt vom Personalrat findet das gar nicht witzig und verweist auf einen Anhang über besondere Anlässe. „Die Verwaltung setzt sich über diese Regelung hinweg.“

Personalräte beklagen einseitigen Abbau von Vereinbarungen

Echte Jecken lassen sich eben nicht so einfach die Kamelle aus der Tüte nehmen. Und ließ die OB nicht erst 2009 die Parole „Jeck we can“ verlauten? „Der Karneval gehört zu den wichtigsten gesellschaftlichen Ereignissen“, lobte damals Dagmar Mühlenfeld, „organisiert mit vorbildlichem bürgerschaftlichen Engagement und bestens geeignet, Jung und Alt im fröhlichen Miteinander zu vereinen. Das Brauchtum hat viel Fantasie und ist ideenreich.“

Dem Personalrat geht diese Art haushaltsplanerischen Ideenreichtums allerdings zu weit. Dass nun an der gängigen Praxis gerüttelt werde, verstoße gegen die Dienstvereinbarung, die wie ein Tarifvertrag zu behandeln sei. Und deshalb mit einer Frist von einem halben Jahr hätte gekündigt werden müssen.

Das aber versäumte die Verwaltung bzw. wäre zum Zeitpunkt der Einigung über den Haushalt bereits zu spät gewesen. Frühestens für 2012 hätte man darüber verhandeln können. Ob das Schreiben der Oberbürgermeisterin ein Kniff sei, das Versäumte durch die Hintertür nachzuholen oder gar ein Schildbürgerstreich, will Bittscheidt nicht beurteilen – zumal am Rosenmontag ab 12 Uhr nicht mehr ­ungestört gearbeitet werden könne. Er hält aber fest: „Auf unserem Mist ist der Schildbürgerstreich nicht gewachsen. Man kann aber nicht erwarten, dass wir jetzt einfach verzichten.“

Der Trubel um die Narrenfreizeit könnte durchaus ernst vor Gericht enden, „denn aus der Vereinbarung erwachsen Individualansprüche“, so der Personalrat, „und die sind einklagbar“. Im Augenblick berate man die Rechtslage und das weitere Vorgehen. Für Bittscheidt steht fest: „Einen einseitigen Abbau von Vereinbarungen wird es nicht geben. Die Angestellten haben in den vergangenen Jahren viele Zugeständnisse gemacht.“ Dazu zählten die Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr. Zudem sei man immer wieder zu unrecht negativ in den Fokus geraten. In dieser Sache müsse wirklich Schluss sein mit lustig.