Mülheim. .
Seit der Einführung des Landeshundegesetzes geht die Zahl der Kampfhunde in Mülheim zurück. Auch in Tierheimen werden es immer weniger. Die Unterkunft der gefährlichen Tiere kostet die Stadt nun weniger als ein Drittel als bei der Gesetzeseinführung.
Seit das Landeshundegesetz (LHundG) die Haltung so genannter Kampfhunde erschwert, sind diese Tiere von den Straßen weitgehend verschwunden. Im Tierheim gibt es sie noch, immer mal wieder.
Derzeit warten dort acht Tiere auf Vermittlung. Das ist nicht viel, wenn man an die Zeit der Gesetzeseinführung 2002/03 denkt. Damals, erinnert sich Heike Schwalenstöcker-Waldner, Leiterin des Veterinäramtes, waren 27 so genannte gefährliche Hunde in der Obhut des Tierheims. Und weil das aus allen Nähten zu platzen drohte, mussten 15 Tiere in eine Hundepension gegeben werden. Nach Zu- und Abgängen über die Jahre sind heute nur noch vier dort untergebracht, alles ältere Tiere von über zehn Jahren.
Haltung nur in Ausnahmefällen zugelassen
10,70 Euro nimmt die Tierpension für Kost und Logis am Tag pro Hund, alles zusammen kommt die Stadt, also der Steuerzahler, auf etwa 16 000 € im Jahr. 55 000 € waren es noch 2002. Damals wurden die Rassen Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen unter §3 als gefährliche Hunde im Sinne des Hundegesetzes eingestuft.
Die Haltung dieser Tiere wird nur noch in Ausnahmefällen zugelassen und ist mit hohen Auflagen verbunden. Sind diese nicht erfüllt, stellt das Amt die Tiere sicher, auch, wenn sie lammfromm sind. Außerdem ist die Steuer für §3-Hunde in Mülheim mit 850 €/Jahr über fünfmal höher als für „normale“ Hunde (160 €).
Das Tierschutzgesetz schützt Tiere im Tierheim. Nur, wenn ein Tier sehr krank ist oder gefährlich, darf es eingeschläfert werden. Heike Schwalenstöcker-Waldner hat sich immer für die Vermittlung der Hunde eingesetzt, was in Mülheim nicht so einfach war. Der Duisburger Tierschutzverein hat geholfen, berichtet sie, auch die Mülheimer „Kampfhunde“ in sachkundige Haushalte zu vermitteln. Wer einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, zahlt in Mülheim zwei Jahre lang keine Hundesteuer.
Das Problem ist der Stammbaum
2010 musste das Veterinäramt zwei §3-Hunde sicherstellen. Wenn in einem „Beißvorfall“ ermittelt wird, sind, so Schwalenstöcker-Waldner, „alle Rassen quer Beet dabei, große und kleine.“ Und der Grund? „Meist“, weiß sie, „ist es ein Erziehungsproblem, das der Halter mit dem Tier hat.“
Derzeit warten im Tierheim Rufus, Rasty, Welpe Gina und der elfjährige Jojo auf ein sachkundiges Zuhause. Verschmust und aufgeschlossen steht in ihrem Steckbrief. Das Problem ist der Stammbaum.