Mülheim. .
Das Landgericht Duisburg hat am Montag einen 47-jährigen Mülheimer zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte mit einem Messer auf seine schlafende Frau eingestochen. Die Richter werteten das als Mordversuch.
Wegen versuchten Mordes verurteilte das Landgericht Duisburg am Montag einen 47-jährigen Mülheimer zu neun Jahren und neun Monaten Haft. Am Morgen des 25. Mai hatte er in der gemeinsamen Wohnung in Saarn mit einem Messer auf seine schlafende Ehefrau eingestochen und die 46-Jährige lebensgefährlich schwer verletzt.
Das späte Geständnis des Angeklagten, der die Tat Wochen lang bestritten und erst am siebten Verhandlungstag, kurz vor Weihnachten, zugegeben hatte, konnte letztlich am deutlichen Strafmaß nicht mehr viel ändern.
„Perfide geplante Tat“
Noch am Montag, unmittelbar vor Schluss der Hauptverhandlung, hatte der 47-Jährige mehr Selbstmitleid als Reue an den Tag gelegt: Er habe sich von seiner Frau trennen wollen, weil die zu sehr klammerte und zu viel Geld ausgegeben habe, erklärte er. Ihm habe eine gemeinsame Zukunft mit der Geliebten vorgeschwebt, mit der er seit einigen Monaten ein Verhältnis hatte. Doch eine Scheidung habe er der psychisch labilen Gattin nicht zumuten wollen. Einen Mord schon. „Ich dachte, wenn sie schläft, hat sie vielleicht keine Schmerzen.“
Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussvortrag von einer „perfide geplanten Tat“. Scheinheilig habe der Angeklagte sich mit einem Küsschen von seiner Frau verabschiedet, um zu seiner Arbeit am Düsseldorfer Flughafen zu fahren, sei anderthalb Stunden später maskiert zurückgekehrt und habe auf das arg- und wehrlose Opfer heimtückisch eingestochen. Das Geständnis, das erst am Ende des Prozesses gekommen sei, als die Beweislast bereits erdrückend war, sei nicht mehr viel wert, so der Ankläger, der elf Jahre Gefängnis forderte.
Geständnis nicht völlig wertlos
Der Verteidiger hatte dem nicht viel entgegenzusetzen. Er beantragte eine etwas mildere Strafe. Das Schwurgericht blieb am Ende in der Höhe des Strafmaßes zwischen den beiden Anträgen. Zwar sahen die Richter das Geständnis nicht als völlig wertlos an, vermochten außer der Tatsache, dass der Angeklagte bislang nicht vorbestraft war und noch rasch 10 000 Euro Schmerzensgeld an die Ehefrau überwies, aber wenig Entlastendes zu finden. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, da alle Verfahrensbeteiligten auf Rechtsmittel verzichteten.