Mülheim.

Der Leiter des Rewe-Marktes in Styrum und eine ehemalige Angestellte einigten sich vor Gericht auf eine hohe Abfindung. Die Gründe für Kündigung seien nicht nachvollziehbar, so die Richterin. Eine Weiterbeschäftigung schloss der Marktinhaber aus.

Die 44-jährige Beschäftigte wollte weiter im Rewe-Markt an der Heidestraße in Styrum arbeiten, zum Prozessende am Arbeitsgericht ließ sie sich doch auf eine Abfindungsre­gelung ein.

Wohl auch, weil die Vorsitzende Richterin ihr zu bedenken gab, dass eine Rückkehr in den Betrieb aufgrund der Zerwürfnisse mit dem Chef alles andere als ein Zuckerschlecken gewesen wäre. Grundsätzlich hatte die Kündigungsschutzklage der Verkäuferin indes große Erfolgsaussichten.

Marktinhaber begründet Kündigung mit schlecht laufenden Geschäften

Der 44-Jährigen, die als Alleinerziehende noch drei Kinder durch die Ausbildung zu bringen hat (mit 2100 Euro brutto), hatte Marktinhaber Klaus-Dieter John aus vermeintlich betriebsbedingten Gründen Ende Oktober gekündigt und sie sofort freigestellt. Die Geschäfte laufen schlecht. Überdies machte John geltend, dass der Umbau jüngst dafür gesorgt habe, dass weniger Arbeit anfalle. Für die betroffene Mitarbeiterin habe man kein Einsatzfeld mehr.

Der Vorsitzenden Richterin Hennemann kamen die Begründungen allzu schwammig daher. Die „betriebsbedingten Gründe“ der Kündigung seien nicht mit Daten belegt, auch sei nicht nachvollziehbar, auf welche Weise welcher Arbeitsplatz weggefallen sei. „Und das geht bei der Sozialauswahl so weiter“, deutete die Richterin forsch an, dass das Gericht die Kündigung als nichtig erklären könnte. Die Frau arbeitete acht Jahre lang im Markt.

Auch den von John überdies benannten Kündigungsgrund, die Mitarbeiterin habe Betriebsinterna nach außen getragen, billigte das Gericht nicht. „Auch wenn Ihnen die Klägerin als besonders verdächtig erscheint, müssen sie es beweisen“, so Hennemann. Vornehmlich ging es um ein an die Medien gelangtes Gesprächsprotokoll einer Betriebsversammlung im Mai, wo John bei seinen Mitarbeitern den Verzicht auf das tariflich abgesicherte Urlaubsgeld mit den Worten durchzudrücken versucht haben soll: „Wenn es sein muss, gehe ich über Leichen.“ Verdi hatte diese Äußerung, die John nicht gemacht haben will, gegeißelt, der Katholikenrat sprach gar von „menschenverachtendem“ Verhalten. Vor Gericht waren drei Mitarbeiter als Zeugen benannt, die die Aussagen des Protokolls bei Bedarf bestätigt hätten.

Weiterbeschäftigung aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses unmöglich

John nebst Anwaltsvertreterin machten deutlich, dass eine Weiterbeschäftigung wegen des gestörten Vertrauensverhältnisses unerträglich sein würde. Auch sei durch die Berichterstattung zuletzt „dermaßen Unruhe in der Kundschaft“, so John, dass jetzt Ruhe einkehren müsse.

Mit einer Regelabfindung wollte die Vorsitzende Rich­terin den Styrumer Geschäftsmann aber nicht davonkommen lassen, da die „Situation sehr verschärft“ sei. Sie schickte beide Parteien in die Beratung – 15 000 Euro waren das Ergebnis, knapp doppelt so viel wie die Regelabfindung.

Klägerin, Verdi, DGB-Rechtsschutz und Katholikenrat zeigten sich zufrieden; der Arbeitgeber wisse nun, dass er sich nicht alles erlauben könne. Die Klägerin hatte zwar in der Verhandlung deutlich gemacht, dass sie zwingend auf den Job angewiesen sei, doch nachher gab sie sich trotzig: „Ich war in den letzten 18 Jahren nie arbeitslos, da werde ich schon was finden.“