Berlin. .

Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird künftig ausnahmslos verboten. Das ist Teil einer um­fangreichen Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes, die heute im Kabinett be­schlossen wird.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) kommt damit dem Ruf nach, Beschäftigte wirksamer gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz zu schützen. Sein Entwurf ist mit den Ressorts Wirtschaft, Arbeit und Justiz abgestimmt. Vorausgegangen war eine Reihe von Skandalen in Konzernen wie Lidl, der Bahn und der Telekom.

Offene Videokontrollen, et­wa an Eingängen, bleiben da­gegen erlaubt, wenn Hinweisschilder vorhanden sind. In dem Gesetzentwurf, der nach langen Verhandlungen in der schwarz-gelben Koalition formuliert wurde, ist auch festgehalten, dass Arbeitgeber nicht mehr in sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook Da­ten über Job-Kandidaten sammeln dürfen. Medizinische Untersuchungen sind nur noch zulässig, wenn die Ge­sundheit „eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zur Arbeitsaufnahme“ darstellt; et­wa bei Ärzten. Umfangreiche Rasterfahndungen und Da­ten­abgleiche („Screenings“) sind Ar­beitgebern nur noch er­laubt, wenn konkrete Hinweise auf eine Straftat oder eine schwere Pflichtverletzung vorliegen.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Die Möglichkeiten der Ar­beitgeber, Telefonate oder E-Mails der Mitarbeiter zu kontrollieren, werden stark eingeschränkt. Bei Verstößen gegen den verschärften Arbeitnehmer-Datenschutz sollen Bußgelder zwischen 50 000 und 300 000 Euro verhängt werden können.

Innenminister Thomas de Maizière glaubt, mit dem Ge­setzentwurf einen fairen Kompromiss erzielt zu haben, der die Schutzrechte für Arbeitnehmer erhöht, ohne wirtschaftliche Interessen „unangemessen zu beeinträchtigen“.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, kündigte im Gespräch mit DerWesten an, die parlamentarischen Be­ratungen bis Jahresende ab­schließen zu wollen. Arbeitgeberverbände beklagen hinge­gen Einschnitte zu Lasten der Unternehmen und fordern Nachbesserungen.