Berlin. .
Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird künftig ausnahmslos verboten. Das ist Teil einer umfangreichen Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes, die heute im Kabinett beschlossen wird.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) kommt damit dem Ruf nach, Beschäftigte wirksamer gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz zu schützen. Sein Entwurf ist mit den Ressorts Wirtschaft, Arbeit und Justiz abgestimmt. Vorausgegangen war eine Reihe von Skandalen in Konzernen wie Lidl, der Bahn und der Telekom.
Offene Videokontrollen, etwa an Eingängen, bleiben dagegen erlaubt, wenn Hinweisschilder vorhanden sind. In dem Gesetzentwurf, der nach langen Verhandlungen in der schwarz-gelben Koalition formuliert wurde, ist auch festgehalten, dass Arbeitgeber nicht mehr in sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook Daten über Job-Kandidaten sammeln dürfen. Medizinische Untersuchungen sind nur noch zulässig, wenn die Gesundheit „eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zur Arbeitsaufnahme“ darstellt; etwa bei Ärzten. Umfangreiche Rasterfahndungen und Datenabgleiche („Screenings“) sind Arbeitgebern nur noch erlaubt, wenn konkrete Hinweise auf eine Straftat oder eine schwere Pflichtverletzung vorliegen.
Hohe Bußgelder bei Verstößen
Die Möglichkeiten der Arbeitgeber, Telefonate oder E-Mails der Mitarbeiter zu kontrollieren, werden stark eingeschränkt. Bei Verstößen gegen den verschärften Arbeitnehmer-Datenschutz sollen Bußgelder zwischen 50 000 und 300 000 Euro verhängt werden können.
Innenminister Thomas de Maizière glaubt, mit dem Gesetzentwurf einen fairen Kompromiss erzielt zu haben, der die Schutzrechte für Arbeitnehmer erhöht, ohne wirtschaftliche Interessen „unangemessen zu beeinträchtigen“.
Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, kündigte im Gespräch mit DerWesten an, die parlamentarischen Beratungen bis Jahresende abschließen zu wollen. Arbeitgeberverbände beklagen hingegen Einschnitte zu Lasten der Unternehmen und fordern Nachbesserungen.