Mülheim. „In Sachen Impfung werden wir alle dumm gehalten“, erklärt ein Mülheimer Arzt (69) vor Gericht. Wieso seine Urkundenfälschung letztlich aufflog.

Ein 69-jähriger Arzt aus Mülheim musste sich vor Gericht verantworten. Die Anklage hatte dem Mann im Zusammenhang mit seiner ärztlichen Tätigkeit eine Urkundenfälschung vorgeworfen.

Wie bei der Verhandlung am Amtsgericht verlesen wurde, hatte der Mediziner sich während der Corona-Zeit ein gefälschtes Impfbuch gekauft, in dem ihm zwei Covid-19-Impfungen bescheinigt worden waren. Diesen Impfnachweis benötigte der Mann seinerzeit, um seiner Tätigkeit als Arzt nachgehen zu können. Ohne Impfungen hätte für ihn nach damaligem Recht ein Tätigkeitsverbot bestanden. Tatsächlich hatte er sich aber gar nicht impfen lassen.

Mülheimer Arzt hält Corona-Impfung eher für schädlich als nützlich

Der Angeklagte war jedoch erklärter Gegner der Covid-Impfungen. In der Verhandlung machte er deutlich, dass er die Corona-Impfungen eher für schädlich als nützlich halte. In seinen Einlassungen zeigte er sich in Bezug auf die Impfpflicht – anders, als man es von einem Arzt erwarten würde – ausgesprochen undifferenziert und pauschalierend. So behauptete er etwa, dass „alle, die geimpft worden sind, krank geworden sind und alle, die nicht geimpft worden sind, von Covid-Infektionen verschont geblieben sind.“

Diese Auffassung teilte im Gericht niemand, weder die Richterin am Amtsgericht Vorhaus, noch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Iris Abendroth. Selbst Verteidiger Peter Scholten widersprach dieser holzschnittartigen Behauptung seines Mandanten und erklärte, dass dies zumindest auf ihn nicht zugetroffen habe. Als Begründung für seine Impfverweigerung führte der Arzt im Weiteren an, dass er einem Impfstoff, „der nach sechs Wochen auf dem Markt war, obwohl sonst jeder Hustensaft zehn Jahre geprüft wird“, nicht getraut habe.

Mediziner aus Mülheim argumentiert krude vor Gericht

Auch hier widersprach ihm die Richterin und wies darauf hin, dass die ersten Impfstoffe keineswegs nach wenigen Wochen, sondern nach einem Jahr auf den Markt gekommen seien. Erschüttert wurde seine sehr pauschale Sicht der Dinge schließlich auch noch durch den Umstand, dass er entgegen seiner Theorie zwar nicht geimpft, aber trotzdem dann selbst an Covid erkrankt war.

Sein gestörtes Verhältnis zu den Pandemie-Impfungen brachte er auch dadurch zum Ausdruck, dass er für unsinnig gehalten haben, dass während der Corona-Zeit zuerst in Altenheimen geimpft worden sein, obwohl „die Alten doch sowieso höchstens einmal im Monat Besuch bekommen.“ Hier hielt die Richterin ihm entgegen, dass der Impfschutz für die alten Menschen ja nicht nur gegen Besucher, sondern auch gegen möglicherweise infiziertes Personal wirken sollte.

Mülheimer Arzt fühlt sich für dumm verkauft

„In Sachen Impfung werden wir alle dumm gehalten“, so das Urteil des noch praktizierenden Hausarztes. Insgesamt standen seine Argumentationen auf sehr schwachen Beinen. Dem Eindruck, dass er ein Anhänger von Verschwörungstheorien sei, versuchte er mit dem Hinweis entgegenzuwirken, er habe sonst grundsätzlich gar nichts gegen das Impfen.

Die Strafbarkeit des 69-Jährigen begründete sich letztlich darauf, dass er zunächst seinen gefälschten Impfausweis dem Gesundheitsamt per Mail geschickt hatte, um seine Praxis weiter betreiben zu können. Da man bei der Behörde den schlecht eingescannten Mailanhang nicht lesen konnte, schickte der Arzt schließlich seine Reinigungskraft mit dem Original zum Gesundheitsamt. Dort fiel allerdings auf, dass das Hamburger Impfzentrum an den behaupteten Impftagen überhaupt keine Impfungen durchgeführt hatte. Eine Strafanzeige war die Folge. Mit der Strafbarkeit seines Verhaltens geht jedoch kein Verlust seiner ärztlichen Approbation einher.

Geldstrafe für Mülheimer Arzt, Approbation bleibt aber

In der Verhandlung ging es nicht unwesentlich auch um die Frage, in welcher Höhe eine Geldstrafe für den Arzt zu bestimmen war. Er machte geltend, dass er mit sehr wenig Geld auskommen müsse. Sein Team habe während einer längeren Erkrankung, die seine Praxistätigkeit nicht zuließ, „seine Praxis demontiert“ und es seien auch medizinische Gerätschaften weggekommen. Nach seiner Genesung habe er die Praxis so nicht fortführen können und mehr oder weniger vor dem Nichts gestanden.

Seine aktuellen Einkünfte, die er nun aus einer Halbtagspraxis beziehe, seien gering, dagegen stünden sehr hohe Kosten, etwa die Abzahlung von knapp 500 Euro Monatsrate für ein Auto und die Rückzahlung eines sechsstelligen Kredits, den er unter anderem für die Bezahlung von Forderungen des Finanzamts aufnehmen musste.

Richterin und Staatsanwaltschaft ließen letztlich Milde walten, sodass der nicht vorbestrafte Angeklagte mit einer Geldstrafe von 4550 Euro davon kam.

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