Mülheim. Drei Nationalitäten sind über die vergangenen zehn Jahre in Mülheim am häufigsten eingebürgert worden - zuletzt war aber eine Herkunft ganz vorn.
2023 sind in Mülheim 619 Menschen eingebürgert worden. Im Vergleich zum Vorjahr (424) ein deutlicher Anstieg, im Zehnjahresvergleich (318 Einbürgerungen) ein noch deutlicherer. Woher aber stammen die Menschen, die in Mülheim eingebürgert werden?
Zwischen den Jahren 2013 bis 2023 sind in der Ruhrstadt insgesamt 4168 Menschen eingebürgert worden. Mit leichtem Abstand, insgesamt 528 Bürgerinnen und Bürger (12,9 Prozent) in zehn Jahren, sind am häufigsten Syrerinnen und Syrer eingebürgert worden. Auf Platz zwei folgt die Türkei, hier sind in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 510 Menschen (12,2 Prozent) offiziell deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger geworden. Platz drei belegt der Irak mit 395 Menschen (9,5 Prozent).
Mülheim: vor Jahren wurden am häufigsten Türken eingebürgert
Eine Rückschau zeigt, dass in den Jahren 2013 bis einschließlich 2017 am häufigsten türkische Staatsangehörige in Mülheim eingebürgert worden sind. Der entsprechende Anteil an den gesamten Einbürgerungen bewegte sich in dieser Zeit zwischen zunächst einem knappen Drittel, um anschließend auf rund ein Zehntel zu sinken. Von 2018 bis einschließlich 2020 führen irakische frisch Eingebürgerte die Mülheimer Statistik mit 12 Prozent (2018), 15,4 Prozent (2019) und 13,4 Prozent (2020) an.
Ab 2021 sind es die aus Syrien stammenden Menschen, die zuletzt am häufigsten in Mülheim eingebürgert worden sind. 2021 waren es noch 13,3 Prozent (52) , 2022 mit 26,7 Prozent (113 Menschen) schon mehr als ein Viertel aller Einbürgerungen und im vergangenen Jahr dann mit 48,8 Prozent (302 Menschen) knapp die Hälfte.
Syrer sind in Mülheim zuletzt am häufigsten eingebürgert worden
Dass die Zahl der syrischen Einbürgerungen so stark zugenommen hat, lässt sich anhand der Gesetzeslage ableiten: Demnach müssen Zugewanderte oder andere Bürgerinnen und Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit schon eine längere Zeit in Deutschland leben, ein ununterbrochener, rechtmäßiger Aufenthalt ist an bestimmte Bedingungen für eine gewisse Zahl an Jahren Voraussetzung für die Einbürgerung. Rechnet man zurück bis zur Flüchtlingswelle um 2015, passt es zu den gesetzlichen Anforderungen.
Ein Anrecht auf eine Einbürgerung hat demnach, wer einen ersten, festen Wohnsitz in Mülheim hat und mindestens acht Jahre in Deutschland lebt. Die Dauer wird bei erfolgreich abgeschlossenem Integrationskurs auf sieben Jahre reduziert, auf sechs Jahre, mit nachgewiesenen Deutschkenntnissen auf mindestens B2-Niveau B2 oder auf drei Jahre, wenn man seit mindestens zwei Jahren mit einer deutschen Person verheiratet ist.
Die Gebühren für eine Einbürgerung liegen übrigens bei 255 Euro pro Person und für minderjährige Kinder, die in den Antrag eingeschlossen sind, 51 Euro.
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