Mülheim. In letzter Sekunde hat Mülheim eine Fläche am Riemelsbeck erworben. Künftig soll sie Anwohner am Rumbach vor Hochwasser schützen.
Endlich gibt es ein Aufatmen bei den Anwohnern des Rumbachs. Denn nach vielen Jahren des Tauziehens mit der Stadt um einen funktionierenden Hochwasserschutz, rückt eine unerwartete Lösung in den Blick: Die Kommune macht ihr Vorkaufsrecht geltend und erwirbt im oberen Teil des Bachverlaufs ein Grundstück. Das soll bei Hochwasser als weiteres natürliches Überschwemmungsgebiet für den Rumbach dienen.
So überraschend und dringlich ergab sich die Möglichkeit, das Gelände an der Riemelsbeck 158 zu kaufen, dass die Bezirksvertretung 1 dafür eiligst eine Sondersitzung einberief, in der man dem Vorkaufsrecht zustimmte.
Mülheimer Interessengemeinschaft begrüßt weitere Überschwemmungsfläche
Denn mit einer weiteren Überschwemmungsfläche an dieser Stelle, käme das Hochwasser bestenfalls erst gar nicht bei den Anwohnern im unteren Verlauf, etwa entlang der Walkmühlenstraße, an. Und auch die Ruhr, in die der Rumbach mündet, würde im Ernstfall weniger belastet.
So gut sei die Idee - fast hätte es die Interessengemeinschaft Rumbachtal selbst kaufen wollen, um sich bei Starkregen schützen zu können, verrät Vorstandssprecher Paul Buchhorn im halben Ernst. Um dann ganz ohne Witz zu bestätigen: „Das ist eine der wichtigsten Maßnahmen für unsere Anwohner, wenn das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Riemelsbeck mal nicht ausreicht.“
Zusätzliche Wohnbebauung verschärft Hochwassergefahr
Denn das HRB Riemelsbeck liegt kurz vor diesem Grundstück auf der anderen Seite der Straße und bietet schon etwa 4700 Quadratmeter Fläche. Womöglich reichte das allein aber nicht, wenn über die beiden Quellzuflüsse auf Essener Stadtgebiet eine Flutwelle auf die Mülheimer Innenstadt und die Ruhr zurollte.
Zumal sich die Hochwassergefahr durch neu entstandene Wohnbebauung und Bodenversiegelung im Oberlauf des Baches zusätzlich verschärft habe, berichtet das Mülheimer Umweltamt. Mit dem zweiten Grundstück an der Riemelsbeck 158 kämen daher noch einmal 2099 qm hinzu, wie ein Gürtel zum Hosenträger. „Auch kleinere Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Rumbachtal dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Nur so lässt sich das Ziel eines möglichst weitgehenden Hochwasserschutzes erreichen“, begründet die Leiterin des Umweltamtes, Ulrike Bresa, den Schritt.
Doch wie so viele Dinge, hat auch diese Sache mindestens einen kleinen Haken: Das Grundstück ist in Teilen illegal bebaut worden. Erst sollen die Nazis um 1943 dort eine Soldatenunterkunft samt Flakstellung illegal errichtet haben. Von den späteren Grundstücksbesitzern soll diese Einrichtung als Wohnhaus umgenutzt worden sein - wenn auch ohne eine Genehmigung oder Duldung.
Wohnen jahrzehntelang nicht legal, aber nie geprüft
Wie zwei Geoportale für NRW (Tim-online.nrw.de und grundsteuer-geodaten.nrw.de) überdies zeigen, steht ein Teil des Gebäudes deutlich sogar auf dem angrenzenden Flurstück eines anderen Besitzers. „Das einzige, was hier genehmigt ist, ist die Doppelgarage“, heißt es aus informierten Kreisen. Die hatte man genehmigt, ohne das Haupthaus zu prüfen, „was man eigentlich hätte machen müssen“, bestätigt die Bauaufsicht.
Umgestaltung auf Mülheimer Gebiet wird gefördert
Der Kauf diene der „Beseitigung städtebaulicher Missstände“ heißt es dazu in einer Präsentation der Stadt. Mit dem Kauf soll folglich das derzeit unbewohnte Wohngebäude abgerissen werden, um den Missstand und die Versiegelung zu beseitigen. Anschließend wird der Rumbach, der sich augenblicklich noch um das Gelände herum windet, in mehreren leichten Bögen quer über das Grundstück geführt werden. Gleichzeitig werde der Dammbereich an der Riemelsbeck weiter erhöht.
Die Maßnahme werde mit bis zu 88 Prozent durch Fördermittel gedeckt, die Mittelzuweisung in Höhe von 146.212 Euro erfolge. Somit dürfen die Anwohner an der Walkmühlenstraße erleichtert sein.
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Schlechte Aussicht für illegale Gebäude
Den Besitzern der übrigen Flurstücke an der Riemelsbeck, die westlich und somit hinter der Hausnummer 158 liegen, dürfte die Maßnahme allerdings die Laune verwässern. Denn die Zuwegung zu ihren Grundstücken läuft derzeit noch über das bald städtische Grundstück, und schwerwiegender noch: Der neue geplante Flussverlauf wird diesen Zuweg abschneiden.
Wie kommen die Besitzer dann also zu ihren Häuschen? Das sei eine Aufgabe der Bauaufsicht, heißt es aus dem Umweltamt. Denn auch bei diesen dahinterliegenden Grundstücken mit „Wochenendhäusern“ am Waldrand hatte die einstige Verwaltung wohl nicht so genau hingeschaut. Der jetzige Bauaufsichtsleiter Axel Booß macht dazu eine klare Ansage: Die Besitzer verfügten über keine Baugenehmigung, demnach bestehe auch kein Anspruch darauf, weiterhin eine Erschließung ermöglicht zu bekommen.
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