Mülheim. In Mülheim-Menden war die Empörung groß, als Neubaupläne am Rande schützenswerter Natur bekannt wurden. Jetzt steht der Plan, dies zu verhindern.

Ein paar Neubauvorhaben in unmittelbarer Nähe eines schützenswerten Siepentals in Menden waren vor Jahren nicht mehr abzuwenden, nach lauten Anwohnerprotesten aber schritt Mülheims Politik ein, um mit neuem Baurecht weitere wuchtige Neubauten am Schultenberg, Oesterwindweg und Steinknappen auszuschließen.

Ausgangspunkt der politischen Intervention waren 2019 Bauanträge für Mehrfamilienhäuser auf bislang unbebauten Grundstücksbereichen nördlich des Wendehammers des Oesterwindweges sowie für ein Grundstück am Schultenberg 33. Solche Mehrfamilienhäuser wollten Stadt und Politik aber nicht, auch Anwohner protestierten heftig. Planungsrechtlich sollte das Ziel verankert werden, in attraktiver Lage nur Ein- und Zweifamilienhäuser zuzulassen – unter Beachtung naturschutzfachlicher Belange in sensiblem Nahbereich zum Siepental.

Mülheims Stadtplaner mussten Entwurf wegen Einwänden des Eigentümers überarbeiten

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Von Frank-Rainer Hesselmann und Mirco Stodollick

Eigentlich dachte das Planungsamt das seit Jahren laufende Verfahren schon früher beenden zu können, im Frühjahr sorgten aber Einwände eines Grundstückseigentümers dafür, dass ein ausgearbeiteter Entwurf noch einmal zurückgezogen und überarbeitet werden musste, weil die Festsetzungen dort laut Verwaltung nicht dem Bestand beziehungsweise bereits genehmigten Bauvorhaben entsprachen.

Nun ist der überarbeitete Entwurf erneut in einer Offenlage, sprich: Bürgerinnen und Bürger können aktuell, aber nur noch bis einschließlich Freitag, 27. Oktober, den Plan öffentlich einsehen und Anregungen und Kritik platzieren, bevor das Verfahren mit einem Ratsbeschluss zum Bebauungsplan enden könnte. Die Einsichtnahme ist möglich im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus (19. Etage, linke Flurseite), Informationen zur Planung sind auch im Internet unter geo.muelheim-ruhr.de abzurufen.

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Nur noch Einzel- und Doppelhäuser am Rande des Mülheimer Siepentals möglich

Laut Plan sollen rund um den Stich des Oesterwindweges nur noch Einzel- und Doppelhäuser mit jeweils maximal zwei Wohneinheiten gebaut werden dürfen. Geregelt wird zudem, dass es bei einer lockeren Bebauung bleiben muss, die möglichen Baufenster sind entsprechend klein festgesetzt. Bei größeren Grundstücken dürfen nur 20 Prozent der Fläche bebaut werden, bei kleineren bis zu 40 Prozent.

Auch die möglichen Gebäudehöhen sind reglementiert und grundstücksscharf festgelegt. Und ebenso soll die Natur ringsum durch den Bebauungsplan besser geschützt werden. Etwa ist ein kleiner Wald oberhalb des Schultenbergs als unantastbar erklärt, auch Bäume auf dem Areal oberhalb des Wendehammers am Oesterwindweg.

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