Mülheim. Auf einer Fläche am Mülheimer Oersterwindweg wurden Hecken und Sträucher abgeholzt. Anlieger sind empört. Doch die Stadt hat alles genehmigt.

Anlieger des Oesterwindweges sind in Aufregung. Als auf einem Grundstück am Wendehammer kürzlich die Motorsägen ratterten, klang das für sie wie ein Alarmsignal. Obwohl die Stadt den Dringlichkeitsantrag für einen zu ändernden Bebauungsplan „Schultenberg / Oesterwindweg – H 20“ auf den Weg gebracht habe, „will der Investor offensichtlich Fakten schaffen“, heißt es aus Reihen der Bürgerinitiative. Die setzt sich für eine Schonung des Siepentals und maßvolle Bebauung des Randes ein.

Neubau liegt außerhalb des Plangebietes

„Die Rodungen am Oesterwindweg haben mit dem gerade eingeleiteten neuen Bebauungsplanverfahren ,Schultenberg / Oesterwindweg – H 20’ nichts zu tun“, stellt Felix Blasch, Leiter des Stadtplanungsamtes, klar. Aktuell handele es sich um einen „Neubau am Steinknappen außerhalb des Plangebietes“. Die schmale Stichstraße sei für den Baustellenverkehr wohl nicht geeignet. Daher habe der Bauträger eine Baustellenzufahrt über den Oesterwindweg beantragt.

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Auf Nachfrage dieser Redaktion bestätigte Stadtsprecher Volker Wiebels: „Baurecht geht vor Baumrecht. Die Rodungsarbeiten am Oesterwindweg waren genehmigt.“

Ordnungswidrigkeitenanzeige ins Rathaus geschickt

Die Initiative hat eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ins Rathaus geschickt, weil sie Rodungen von Heckenteilen, Sträuchern und mehrstämmigen Bäume als illegal betrachtet. Einige Stämme hätten einen so großen Umfang gehabt, dass sie unter die Baumschutzsatzung fallen. Außerdem seien Brutnester von Singvögeln zerstört worden, lauten die Beschwerden. Der Oesterwindweg sowie das angrenzende, „sensible Grundstück“ dürften nicht zur Transportstraße für Baumaterial werden.

Auch zu dieser Darstellung hat Stadtsprecher Volker Wiebels inzwischen Stellung genommen: Die Rodungen hätten keine Zugriffsverbote aus Gründen des Artenschutzes ausgelöst. Es gab dort keine Vogelnester. Am Vortag seien die Gehölze noch durch eine ökologische Baubegleitung kontrolliert worden. „Unsere Artenschutzbeauftragte musste die Baustelle vorübergehend stilllegen, um den Sachverhalt zu klären“, so der Stadtsprecher. „Nicht weil dort Schaden angerichtet worden ist!“ Nach Prüfung der Sachlage habe der Bauherr ein Schreiben mit entsprechenden Auflagen (u.a. temporäre Nutzung der Baustraße und Wiederherstellung der Flächen) erhalten.

Eine Veränderungssperre fehlt

Für den neuen Bebauungsplan haben die Stadtplaner den Bauherren engere Grenzen gesetzt als beim alten. Nach Ansicht der Bürgerinitiative reicht das aber nicht. Sie erwartet vom Stadtplanungsamt auch eine Veränderungssperre. Diese soll jeden Eingriff in das mögliche Baugelände verhindern, bis der neue Bebauungsplan „Schultenberg / Oesterwindweg – H 20“ greift und gültiges Baurecht schafft.

Letztes Mittel gegen Bauvorhaben

Felix Blasch hält dagegen: „Während des Planverfahrens können wir Bauanträge für diesen Bereich zurückstellen. Die Veränderungssperre bindet zusätzlich Personal, das besser eingesetzt werden kann.“ Eine Veränderungssperre sei zeitlich begrenzt und werde erst „als letztes Mittel“ zur Blockade eines Bauvorhabens eingesetzt.