Mülheim. Geplante Bauvorhaben an einem Siepental in Mülheim-Menden hatten für Protest gesorgt. Jetzt will die Stadt einen Bauantrag doch durchwinken.

Rund um Oesterwindweg und Schultenberg in Menden war die Aufregung zu Jahresbeginn groß. Eine neu gegründete Bürgerinitiative wehrte sich gegen die Pläne von Investoren, nah am dortigen Siepental in großem Stil neu zu bauen. Die Politik lenkte ein, will rigideres Baurecht schaffen. Für ein Bauprojekt aber will die Stadtverwaltung nun doch grünes Licht geben.

Auch interessant

Planungsamtsleiter Felix Blasch stellte der Politik nun vor, was ein Eigentümer auf seinem Grundstück am Ende des Schultenbergs vorhat und was nach Ansicht der Verwaltung unter bestimmten Bedingungen möglich sein soll, auch wenn das Grundstück ebenso wie Bereiche am Oesterwindweg wegen des neu eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens mit einer sogenannten Veränderungssperre belegt ist.

Mülheims Bauverwaltung sieht Projekt im Einklang mit eigenen Zielen am Siepental

Der Stadt liegt demnach seit August der Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienhauses vor, in eingeschossiger Bauweise und mit einer Attika, die eine Höhe von knapp 6,8 Metern erreicht. Der Baukörper soll über eine geräumige Grundfläche von 15 mal 23,5 Metern verfügen. Vier Garagen sind geplant. Alte, leerstehende Bauwerke sollen abgerissen werden.

Auch interessant

Am Ende des Oesterwindweges, am Übergang zum Siepental, in Menden hat ein Investor Pläne für drei neue Häuser mit insgesamt neun Wohnungen.
Von Frank-Rainer Hesselmann und Mirco Stodollick

Das Grundstück liege in einem Bereich, der durch keinen Bebauungsplan erfasst sei, über das eingeleitete Verfahren erst einen bekommen solle, so Blasch. Er hält das Vorhaben nicht für überdimensioniert, auch wenn der Versiegelungsgrad auf dem Grundstück laut Bauantrag knapp unter 0,5 liege, am Ende des Baugenehmigungsverfahrens „sicher aber geringer“ ausfalle. Das geplante Wohngebäude allein sorge nur für einen Versiegelungsgrad von 0,2. Die Baupläne konterkarierten nicht die Ziele, die man im neuen Bauleitplanverfahren verfolge hinsichtlich Gebäudehöhen und -ausmaß (Ein- und Zweifamilienhäuser).

Baugenehmigung soll an Bedingungen geknüpft werden

Von sich aus will die Bauverwaltung dem Investor zwei Bedingungen auferlegen. Einerseits soll das neue Wohngebäude nicht näher an den angrenzenden Wald heranrücken als der Bestand. Andererseits will die Verwaltung dem Bauherrn zur Pflicht machen, die Zufahrt zum Grundstück nicht mehr rückseitig über einen kleinen Stichweg zu organisieren, der in die Natur führt, sondern früher. Die Lage der Garagen wäre entsprechend zu ändern.

Die Grünen setzten im Planungsausschuss zusätzlich durch, dass als Bedingung für eine Baugenehmigung eine Dachbegrünung aufgenommen wird. Ansonsten fand das Ansinnen der Verwaltung, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, bei einer Gegenstimme der MBI und einer Enthaltung der AfD Zustimmung.

[Verpassen Sie keine Nachrichten aus Mülheim und melden Sie sich hier für unseren kostenlosen Newsletter an!]