Mülheim. Immer wieder ist es in der Mülheimer ZUE zu falschen Feueralarmen gekommen, teils sogar in Serie. Nun soll es vor Ort einige Veränderungen geben.

16 Fehlalarme seit Juni 2023 und wachsender Unmut in der Anwohnerschaft – die Situation rund um die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Raadt hat hohe Wellen geschlagen. Ein vorläufiger Tiefpunkt war Mitte August erreicht, als es drei Fehlarme in drei Nächten gab. Die zuständige Bezirksregierung sagte seinerzeit zu, sich mit Feuerwehr und anderen Beteiligten zusammenzusetzen, „um schnellstmöglich Lösungen zu finden“. Mithilfe eines neuen Brandschutzkonzeptes sollen Fehlalarme künftig im besten Falle vermieden werden, in der Prüfung derzeit unter anderem: Die Einführung einer Videoüberwachung.

Bereits bekannt ist, dass sämtliche Handdruckmelder im ehemaligen Bürogebäude von T-Systems mit Schutzhauben nachgerüstet worden sind. Werden diese angehoben, löst ein sogenannter Zwischenalarm aus. Die Kosten für Anschaffung und Montage lagen „im überschaubaren vierstelligen Bereich“, wie die Bezirksregierung auf Nachfrage erklärt. Eine Investition, die sich nach bisherigem Stand gelohnt zu haben scheint: „Die Schutzhauben erschweren die Auslösung eines Alarms und haben bereits nachweislich Fehlalarmierung verhindert.“

Mülheimer Flüchtlingsunterkunft: Fehlalarme kehrten nach Pause zurück

Dennoch ist es Anfang Oktober nach längerer Pause zu erneuten Fehlarmen – Nummer 15 und 16 – gekommen. Weitere Maßnahmen, die über die Schutzhauben hinausgehen, sind nach Angaben des Landes bereits umgesetzt worden: So fahren nicht mehr alle Löschfahrzeuge bis zur Einrichtung vor, nur ein Löschfahrzeug und die Einsatzleitung der Feuerwehr steuern die Parsevalstraße an, „die übrigen Einsatzfahrzeuge bleiben in Warteposition am Flughafen“. Dadurch soll die Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering gehalten werden.

Mit der Vermeidung von schlecht beleuchteten Bereichen in den Fluren des Gebäudes und der Aufstockung des Sicherheitspersonals soll es so weit aber gar nicht mehr kommen. „In Bezug auf Kontrollen im Kontext des Brandschutzes und zur Vermeidung von Fehlalarmen wurden zwei zusätzliche Sicherheitskräfte beauftragt“, erklärt Pressesprecherin Beatrix Van Vlodrop auf Nachfrage. Die Aufgabe der zusätzlichen Kräfte sei es, die betroffenen Bereiche stärker zu bestreifen.

Auf den Fluren der ZUE wird nun häufiger patrouilliert, schlecht ausgeleuchtete Bereiche sollen vermieden werden.
Auf den Fluren der ZUE wird nun häufiger patrouilliert, schlecht ausgeleuchtete Bereiche sollen vermieden werden. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

ZUE in Mülheim-Raadt: Evakuierung künftig hinter dem Gebäude

Geplant sei darüber hinaus, die Sammelstelle bei einer nötigen Evakuierung auf die Rückseite des ehemaligen Bürokomplexes zu verlegen. Die „umfangreichen Abstimmungen und notwendigen Änderungen“ dazu seien nahezu abgeschlossen. Ebenso noch in der Umsetzungsphase: Die Einführung einer „Zweimeldungsabhängigkeit der Brandmelder“. In der Praxis bedeutet das, dass erst bei Auslösen eines zweiten Melders oder durch Bestätigung des Sicherheitsdienstes der Hausalarm ausgelöst und das Gebäude evakuiert werde.

„In diesem Rahmen wird auch die Möglichkeit einer Videoüberwachung intensiv geprüft“, so Van Vlodrop. Diese solle räumlich eng begrenzt sein, mehr Details zu den Plänen gibt es zumindest für die Öffentlichkeit noch nicht: „Dem Ergebnis dieser Prüfung können und werden wir nicht vorgreifen.“

Die geplanten Anpassungen, die das Brandschutzkonzept ausmachen, seien sehr umfangreich und erforderten die Beteiligung verschiedenster Stellen. Mit einer Umsetzung sei daher „auch bei der derzeit durchgeführten höchsten Prioritätsstufe“ bis Ende Oktober zu rechnen.

Fehlarme in Mülheimer Unterkunft häufig durch Zigarettenqualm ausgelöst

Die mögliche Einführung einer Videoüberwachung könnte sicherlich auch dazu beitragen, die bisherigen Fehlalarme aufzuklären. Wie die Polizei auf Nachfrage angibt, seien in den meisten Fällen keine Hinweise auf Täter vorhanden. Strafanzeigen wegen des Missbrauchs von Notrufen seien gestellt worden, nach Paragraf 145 des Strafgesetzbuches droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

„Oftmals“, so Polizeisprecher René Bäuml, „wurde die Brandmeldeanlage durch Zigarettenrauch ausgelöst, wobei in einigen Fällen ebenfalls Hinweise auf eine mutwillige Auslösung vorliegen.“ Zu den Motiven liegen indes keine Erkenntnisse vor.

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