Mülheim. Im Vergleich zum Vorjahr sind in Mülheim mehr Kinder zu ihrem Schutz in Obhut genommen worden. Wer die Behörden am häufigsten informiert.

Gemäß gesetzlicher Vorgaben haben Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind verboten. Es obliegt dem Staat, Kinder zu schützen. In Mülheim ist der Kommunale Soziale Dienst (KSD) als öffentlicher Träger der Jugendhilfe für den Schutzauftrag und die psychosoziale Grundversorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zuständig. Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind jüngst aktuelle Zahlen zu vorgestellt Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen in Mülheim vorgestellt worden.

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2022 sind insgesamt 787 Meldungen mit Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung beim KSD aufgezeichnet worden. Mit 37,6 Prozent gingen die meisten Meldungen durch die Polizei ein, gefolgt von den Schulen mit 17,2 Prozent. So ist die Zahl der gemeldeten potenziellen Kindeswohlgefährdungen im Vergleich zum Vorjahr um 20 gesunken, von den 787 Meldungen wiesen 170 geprüfte Sachverhalte eine latente oder akute Kindeswohlgefährdung auf (2021: 212).

Mülheimer Behörde arbeitet nach dem Vier-Augen-Prinzip

Wie der KSD erklärt, greife bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung, die gemeldet wird, ein Verfahrensstandard. Dieser besagt, dass drei Fachkräfte die Meldung begutachten und eine Inaugenscheinnahme der Kinder im sogenannten Vier-Augenprinzip mit einem verpflichtenden Hausbesuch erfolgt.

112 der 170 in 2022 festgestellten latenten und akuten Kindeswohlgefährdungen seien laut KSD durch eine ambulante Hilfe im Bereich Hilfen zur Erziehung abgeschlossen werden. In mehr als zwei Dritteln der Fälle konnte eine stationäre Maßnahme oder Inobhutnahme also verhindert werden. Insgesamt hat es 2022 114 Inobhutnahmen in Mülheim gegeben und damit 30 mehr als noch im Vorjahr.

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46,5 Prozent der im vergangenen Jahr in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren zwischen 14 und 18 Jahren alt. 15 der 170 in Obhut genommen Kinder (13,15 Prozent) waren zum Zeitpunkt der Maßnahme unter 3 Jahre alt. Die Unterbringungen finden in der Regel in Bereitschaftspflegefamilien und in Einrichtungen der Jugendhilfe statt, die durchschnittliche Dauer der Inobhutnahmen lag 2022 bei 39 Tagen.