Mülheim. Elf Tage lang soll ein 35-jähriger Mülheimer eine behinderte Jugendliche in Styrum festgehalten haben. Nun steht er vor dem Landgericht Duisburg.
Durch Drohungen in einem sozialen Netzwerk soll ein 35-jähriger Mülheimer im Juli 2022 eine 14-Jährige dazu gebracht haben, zu ihm nach Mülheim zu kommen. In einer Wohnung in Styrum soll der Angeklagte die Jugendliche elf Tage lang festgehalten, sie immer wieder misshandelt und zum Sex gezwungen haben. Wegen Geiselnahme, Vergewaltigung, Betrug und mehreren Körperverletzungen steht er nun vor dem Landgericht Duisburg.
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„Komm zu mir, sonst lasse ich dich und deine Familie töten“, soll der Angeklagte gedroht haben. Die unter einer deutlichen Intelligenzminderung leidende 14-Jährige setzte sich in den Zug und fuhr zu ihm. Er soll sie eingesperrt, geschlagen und gewürgt haben. Die Anklage geht davon aus, dass der 35-Jährige die Geschädigte in den elf Tagen Geiselhaft mindestens ebenso oft vergewaltigte. Das jugendliche Alter des Mädchens soll er gekannt haben.
Geisel musste Familie vorschwindeln, sie brauche dringend Geld
Außerdem soll er auf perfide Weise die Familie der Geschädigten betrogen haben. Vom Handy seiner Gefangenen soll er Nachrichten geschickt haben, in denen er so tat, als sei er das Mädchen und brauche Geld für eine finanzielle Notlage. Er soll die Jugendliche auch dazu gezwungen haben, entsprechende Sprachnachrichten zu senden. Auf diese Weise soll er 450 Euro erbeutet haben.
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Bereits ein Jahr zuvor soll der 35-Jährige am Mülheimer Hauptbahnhof in eine tumultartige Auseinandersetzung verwickelt gewesen sein, bei der mehrere Personen verletzt wurden. Gegen 21 Uhr soll der Angeklagte sich auf dem Bahnhofsvorplatz aggressiv gegen einen Mann verhalten haben. Als eine Zeugin ihn wegzuziehen versuchte, soll der Angeklagte erst richtig ausgerastet sein. Den Mann soll er durch einen Messerstich verwundet haben, der Frau soll er die Nase gebrochen haben.
Biss des Angeklagten kostete Zeugin fast einen Finger
Einer weiteren Zeugin, die zu helfen versuchte, soll er mit großer Gewalt in den Finger gebissen haben. Die Geschädigte trug dadurch eine Wunde davon, die sich entzündete. Trotz mehrerer Operationen hätte sie den Finger beinahe verloren. Bis heute ist die Verletzung noch nicht vollständig ausgeheilt.
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Da ein psychiatrischer Sachverständiger beim Verhandlungsauftakt verhindert war, wurde am ersten Verhandlungstag nur die Anklage verlesen. Die Verteidiger kündigten an, dass sich der Angeklagte beim nächsten Sitzungstag Ende Januar zumindest zum ersten Anklagekomplex äußern wolle. Bis März sind sechs weitere Verhandlungstage geplant.