Mülheim. Ein 51-jähriger Mitarbeiter des Ordnungsamtes Mülheim hat Dienstgeheimnisse verraten. Er ließ sich von Gastwirten für begehrte Infos entlohnen.
Wegen Bestechlichkeit in vier Fällen und Verletzung von Dienstgeheimnissen in sechs Fällen hat das Amtsgericht Mülheim einen ehemaligen Mitarbeiter des Mülheimer Ordnungsamtes verurteilt. Er soll drei Gastwirte vor wichtigen Kontrollen der Stadt gewarnt haben. Auch sie saßen auf der Anklagebank.
Der 51-jährige Mann, der seinen Job zwischenzeitlich verloren und laut Amtsgerichtssprecherin Antje Hahn auch aus Mülheim weggezogen ist, hatte sich offenbar Vorteile davon versprochen, Interna auszuplaudern. So habe er – im Gegenzug für begehrte Informationen aus seinem Amt – ein Darlehen von insgesamt 1200 Euro gewährt bekommen. Vor Gericht sprach er von einem Autokauf, für das er das Geld benötigte. Er habe die Summe allerdings später zurückgezahlt.
Mitarbeiter der Stadt Mülheim teilte Gastwirten Daten über Corona-Kontrollen mit
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In der Anklageschrift war auch die Rede von großzügigen Essenseinladungen – doch entsprechende Treffen habe es im Endeffekt nicht gegeben, sagte Richterin Hahn. Ganz klar aber habe der 51-jährige geheime Daten ausgeplaudert – oder zumindest vorgegeben, Brisantes zu wissen. Die Mitangeklagten – drei Männer (28, 56 und 58 Jahre alt) – seien davon ausgegangen, dass es an den von ihm angegebenen Tagen in ihren Betrieben zu Kontrollen wegen möglicher Verstöße gegen Corona-Vorschriften komme. Ob diese Kontrollen dann tatsächlich stattfanden, sei vor Gericht nicht abschließend geklärt worden, so Hahn.
Der angeklagte Mitarbeiter der Stadt jedenfalls war geständig. Er kassierte letztlich eine Bewährungsstrafe von drei Monaten, flankiert von einer Geldbuße in Höhe von 1800 Euro.
Die Verfahren gegen die drei ebenfalls angeklagten Gastwirte stellte das Gericht ein
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Die Verfahren gegen die drei ebenfalls angeklagten Gastwirte stellte das Amtsgericht ein. Ihnen hatte die Staatsanwaltschaft Bestechung vorgeworfen. Einzige Auflage, die die Männer nun zu erfüllen hatten, war diese: Sie mussten unterschiedlich hohe Geldbeträge zahlen – zwischen 600 und 1200 Euro.
Bekanntgeworden waren die Vorfälle im Sommer 2020. Zunächst hatte es geheißen, der Mitarbeiter des Ordnungsamtes habe möglicherweise Kontrollen im Zusammenhang mit Clan-Kriminalität verraten – unter anderem war von einer Mülheimer Shisha-Bar die Rede. Ordnungsamt und Polizei hatten damals mehrfach solche Kontrollen durchgeführt. Das Land NRW hatte eine „Null-Toleranz-Strategie“ gegen Banden- und Clankriminalität ausgerufen. In der Anklageschrift aber fand sich kein Wort mehr zu diesen Vorwürfen.