Mülheim. Wenn das Vallourec-Areal verkauft wird, möchte die Stadt Mülheim bereitstehen. Wie der Stadtrat die Satzung für das Vorkaufsrecht nun schärfte.

Wie geht es weiter mit der Fläche des bisherigen Vallourec-Werks zwischen Styrum und Dümpten, das nach der Stilllegung des Betriebs zum Ende des kommenden Jahres zum Verkauf steht? Per Vorkaufsrecht möchte die Stadt bekanntlich im Zweifel selbst auf das Areal zugreifen. Die entsprechende Satzung wurde nun durch den Rat konkretisiert.

Neuigkeiten rund um den Verkaufsprozess des Vallourec-Standorts konnte Bau- und Planungsdezernent Felix Blasch den Ratsmitgliedern zumindest im öffentlichen Teil der Sitzung nicht berichten. Im Hintergrund seien die Planungen aber konkretisiert worden, „um in der möglicherweise anstehenden Auseinandersetzung mit der Firma Vallourec, wenn es um den Grundstücksverkauf geht, gewappnet zu sein“, so der Beigeordnete.

Bebauungsplan für Mülheims Vallourec-Fläche ist bereits auf dem Weg

Schon am 30. August hatte der Planungsausschuss die Einleitung eines Bebauungsplans beschlossen. In der nun geänderten Satzung wurden noch einmal Sinn und Zweck konkretisiert, von einem möglichen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

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So habe der Regionalverband Ruhr bei der Aufstellung seines Regionalplans Ruhr für Mülheim einen zusätzlichen Bruttobaulandbedarf für Gewerbeflächen von 60,3 Hektar festgestellt. 36 Hektar stünden im Bereich „Dümpten West“ zur Verfügung. Der geordneten städtebaulichen Entwicklung komme im Fall der Fälle „daher eine erhebliche stadtentwicklungspolitische Bedeutung zu“, heißt es in Paragraf zwei der Satzung.

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Mit entsprechenden Maßnahmen will die Stadt eine kleinteiligere gewerbliche Nutzung sicherstellen, die sie gegenüber der aktuellen Situation für zukunftsträchtiger hält. Man verspricht sich dadurch eine höhere Produktivität und will investitions- und expansionswillige Unternehmen anlocken. Auch Industrie soll weiter möglich sein, Logistik-Ansiedlungen lehnt die Politik ab.

„Es soll verhindert werden, dass die Flächen im Falle der Betriebsaufgabe der Vallourec-Werke unkoordiniert aufgeteilt und eine abgestimmte Entwicklung der Fläche erschwert bzw. verhindert wird“, heißt es.