Mülheim. Auf Angehörige von Verstorbenen kommen in Mülheim ab dem 1. Januar deutlich höhere Kosten zu. Warum die Erhöhung trotzdem notwendig wurde.
Fast exakt neun Jahre nach der letzten Anpassung hat der Rat der Stadt eine neue Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe beschlossen. Die an vielen Stellen deutliche Erhöhung geschah zähneknirschend und nicht ohne Selbstkritik.
Viele Leistungen steigen im zweistelligen Prozentbereich an. So belaufen sich beispielsweise die Kosten für eine Erdgrabstätte ab dem 1. Januar auf 2602,50 Euro statt der bisherigen 2151 Euro (plus 21 Prozent), das Familiengrab steigt von 2466 auf 2858 Euro und die anonyme Erdgrabstätte von 1979 auf 2858 Euro. Bei den Urnengräbern wurden die Kosten auf den ersten Blick gesenkt, die Ruhezeit beträgt aber nicht mehr 25 Jahre, sondern lediglich 15.
Mülheimer Ratsmitglieder stimmen nur widerwillig zu
„Wir muten den Angehörigen mit dieser exorbitanten Erhöhung eine Menge zu. Das tut mir sehr leid“, meinte Gabriele Hawig von der SPD. „Es sind viele formale Sachzwänge, die uns zur Zustimmung zwingen, aber ich tue das mit der Faust in der Tasche“, so Hawig.
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„Die Vorlage ist bedauerlich, aber notwendig“, meinte auch Frank Wagner vom Bürgerlichen Aufbruch Mülheim (BAMH). Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung. „Wir lehnen eine Gebührenerhöhung ab, erkennen aber das Dilemma der Finanzsituation an“, meinte der Fraktionsvorsitzende Alexander von Wrese.
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Genau dieses Dilemma thematisierte auch SPD-Vertreter Daniel Mühlenfeld. Die Rahmenbedingungen ließen kaum Spielräume zu. „Das ist aber auch ein Versäumnis der Politik, so viel Selbstkritik muss sein“, gestand Mühlenfeld ein.
Dieses Versäumnis besteht in erster Linie darin, dass die neue Satzung über neun Jahre nach der bisherigen in Kraft tritt – und die Erhöhungen damit exorbitant ausfallen. „Wir sollten darauf achten, dass uns das nicht wieder passiert“, betonte Oberbürgermeister Marc Buchholz.
Jährliche Berechnung wird mit dem Beschluss zur Pflicht
Laut der Vorlage soll in den kommenden Jahren „eine jährliche Berechnung der Gebühren erfolgen, um Veränderungen der Höhe der Gebühren moderater ausfallen zu lassen, als dies bei größeren Abständen einer Neukalkulation der Fall sein kann.“
Zudem wurde per schwarz-grünem Antrag, dem unter anderem auch die SPD folgte, die Einrichtung einer jährlich tagenden Arbeitsgruppe zur Friedhofsentwicklung beschlossen.
Stehen künftig Photovoltaikanlage auf Mülheimer Friedhofsflächen?
Geprüft werden sollen darüber hinaus die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Friedhofsflächen, die Aufwertung durch Trauercafés, alternative Nutzungskonzepte, Einsparpotenziale in der Pflege durch maschinelle Unterstützung und eine Anpassung des Bestattungsangebotes.
Vor allem die Photovoltaik-Idee stieß nicht überall auf Zustimmung. „Friedhöfe sind für mich weiter Räume der Trauer und der Besinnung und da haben PV-Anlagen nichts zu suchen“, meinte Frank Wagner (BAMH).