Mülheim. Die steigenden Kosten bei Personal und Maschinen hat die Mülheimer Verwaltung nun auf die Friedhofsgebühren umgelegt. So wirkt es sich aus.

Nicht nur der teils beklagenswerte Zustand Mülheimer Friedhöfe hatte in der Vergangenheit für reichlich dicke Luft zwischen Verwaltung und Bürgern gesorgt. Auch wenn mit der neuen Satzung Gras darüber wuchs, blieb ein Streitpunkt offen: die Gebühren. Wenn die neue Kalkulation im kommenden Umweltausschuss am Dienstag erstmals auf den Tisch kommt, dürfte der Unmut erneut aufflammen.

Denn günstiger wird es für die Bürgerinnen und Bürger an vielen Stellen nicht. Allerdings ist die Vergleichbarkeit zur früheren Gebührensatzung von 2013 durchaus schwierig, denn viele Kostenpunkte hat die Verwaltung neu und anders zusammengefasst.

Wem die Glocke läutet – der zahlt künftig kräftig drauf

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Dennoch geht schon aus den städtischen Angaben hervor, dass etliche Leistungen teils im deutlich zweistelligen Prozentbereich ansteigen werden. So etwa kostet die Benutzung des Trauerraums in der Friedhofshalle nun 211 statt 165 Euro – ein Plus von 28 Prozent. Doch jede weitere Stunde schlägt mit 169 Euro zu Buche, vormals waren es nur 83 Euro.

Und künftig zahlt man mit 21 Euro nicht nur einen saftigen Aufschlag von 250 Prozent für Orgelklänge, sondern auch das Glockenläuten ist nicht länger umsonst zu haben: 21 Euro werden dafür zusätzlich fällig.

Deutlich erhöht haben sich nicht nur die Kosten für eine Erdgrabstätte von 2151 auf 2603 Euro (plus 21 %) und das Familiengrab von 2466 auf 2858 Euro sowie die Anonyme Erdgrabstätte von 1979 auf 2858 Euro (plus 44 Prozent). Sondern prinzipiell auch für das Urnengrab, selbst wenn die Gebühren augenscheinlich von einst 1767 auf 1119 Euro gesenkt wurden.

Urnen werden günstiger – weil die Ruhezeiten kürzer werden

Denn nicht nur wird jede Urneneinzelstelle pro Urne berechnet - woraufhin mehrstellige Urnengräber ähnlich teuer blieben –, die günstigeren Gesamtkosten um 37 Prozent ergeben in erster Linie daraus, dass die Ruhezeit von 25 auf nur noch 15 Jahre verkürzt wurden. Vergliche man hingegen die Ruhezeiten, wäre auch hier eine Kostensteigerung zu erkennen.

Zugeschlagen hat die Stadt auch bei den Verwaltungsgebühren: Allgemeine Verwaltungstätigkeiten sollen 31 statt 21 Euro kosten, wer die Teilung einer Grabstätte genehmigen lassen möchte, ist mit 118 statt 82 Euro (plus 42 %) dabei – und auch dann, wenn der Antrag nicht genehmigt wird, zahlt der Bürger noch 75 Prozent der erhöhten Gebühr, also 88 Euro.

Beschluss soll im November im Rat der Stadt fallen

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Manches hingegen wird auch günstiger: Die Waldgrabstätte und Gruft kostet nur noch 4965 statt 6984 Euro – rund 30 Prozent weniger. „Die neuen höheren Gebührensätze ergeben sich aus den zugeordneten Kosten im BAB und stehen in Relation zum zugeordneten Arbeitsaufwand“, heißt es, Maschinen- und Personalkosten hätten sich teils um bis zu 30 Prozent erhöht.

So wird die neue Gebührensatzung für einigen Diskussionsbedarf sorgen, bevor sie am 10. November im Rat der Stadt beschlossen werden soll.