Mülheim. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung hat begonnen. Welche Tipps und Hinweise das Finanzamt Mülheim Eigentümern nun gibt.
Wer Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz, etwa eines Wohngrundstücks oder eines land- und forstwirtschaftliche Betriebs ist, kann laut Mülheimer Finanzamt ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Nachrichten aus Mülheim – lesen Sie auch:
- Irrtum: Polizei blitzt in Mülheim 30 Personen zu Unrecht
- Schwimmhotel auf Mülheims Ruhr: Warum die Politik zweifelt
- Sommerradtour nach Paris: Familie Klempel trotzt der Natur
Die Feststellungserklärung sei demnach bis zum 31. Oktober bei dem Finanzamt einzureichen, in dessen Bereich der Grund liege. Grundsätzlich sei die Erklärung digital abzugeben, möglich sei das über den Online-Service Elster. „Für die Abgabe über Elster benötigen die Eigentümerinnen und Eigentümer einen entsprechenden Zugang“, erklärt Birgit Höltgen, Leiterin des Finanzamts Mülheim. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich unter www.elster.de registrieren.“ Die Feststellungserklärung könne auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die keinen Zugriff auf die elektronischen Services haben, könnten bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern.
Grundsteuer in Mülheim: Finanzamt bietet Unterstützung
Um die Feststellungserklärung zu erleichtern, habe das Finanzamt individuelle Informationsschreiben an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken verschickt. Das Schreiben enthalte Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. „Damit stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern den Großteil der benötigten Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung“, sagt Höltgen. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“
Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, könne in dem von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichteten Grundsteuerportal die Daten zu dem jeweiligen Grundstück abfragen. Nach Eingabe der Adresse könne der Sachdatenauszug aufgerufen und anschließend können die Daten in die Feststellungserklärung eingetragen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.
Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Mülheim an der Ruhr eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter 0208 30011959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.