Mülheim. Das Baurechtsverfahren für ein kleines Villen-Viertel am Hantenweg in Mülheim-Selbeck hat manch eine Ehrenrunde gedreht. Was jetzt erlaubt ist.

Nach einigen Ehrenrunden ist das Bebauungsplanverfahren für ein neues Villen-Quartier am Hantenweg in Selbeck beendet. Der Stadtrat gab nun grünes Licht.

Nach jeweils einstimmigen Beschlüssen in der Bezirksvertretung und im Planungsausschuss fasste nun der Stadtrat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gegen vier Stimmen der AfD und bei Enthaltungen von der „Partei“ und „Wir aus Mülheim“. Am Rande geschützter Natur und des Wirtzbaches dürfen jetzt sieben großzügig bemaßte Einfamilienhäuser entstehen.

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Mülheimer Verfahren um Bebauung im grünen Hinterland dauerte fast vier Jahre

Fast vier Jahre lang hat das Verfahren gedauert, zu dessen Beginn es eine hitzige Bürgerversammlung in Selbeck gegeben hatte. Natur- und Landschaftsschutz, die Zufahrt an anliegenden Gärten vorbei ins Hinterland: Es gab reichlich Kritik an dem Bauvorhaben. Im Zuge dessen wurde im Verfahren unter anderem die Anzahl der möglichen Baugrundstücke reduziert.

Dieser Plan zeigt noch die ersten Planungen für den Hantenweg in Mülheim-Selbeck.
Dieser Plan zeigt noch die ersten Planungen für den Hantenweg in Mülheim-Selbeck. © funkegrafik nrw | Gerd Bertelmann

Nun soll die exklusive Hinterlandbebauung auf der Wiese zwischen Stooter Straße und Wirtzbach kommen. Sieben Villen sind möglich, die Grundstücke sind zwischen 600 und 1600 Quadratmeter groß. Projektentwicklerin ist die Düsseldorfer Solid GmbH.

AfD: „Die letzten Grünflächen der Stadt werden zubetoniert“

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Grünen-Ratsfrau Brigitte Erd beklagte trotz Zustimmung ihrer Fraktion „Bauchschmerzen“. Zumindest möge die Stadtverwaltung doch noch den Investor dazu drängen, mehr Energieeffizienz einzuplanen. „Die letzten Grünflächen der Stadt werden zubetoniert“, die Umweltgutachten zum Verfahren seien „fragwürdig“, sagte AfD-Fraktionschef Alexander von Wrese, der selbst in Selbeck wohnt und sich von CDU-Planungspolitikerin Petra Seidemann-Matschulla trotz der Frage, in dieser Angelegenheit womöglich befangen zu sein, nicht davon abbringen ließ, sein ablehnendes Votum abzugeben.

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