Die Straßenreinigungs-Satzung regelt, wann was wo gestreut werden darf. Auf Gehwegen ist Salz nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Streusalz ist derzeit ein Thema – nicht nur, weil der Nachschub stockt. Die Straßenreinigungs-Satzung regelt, wann was gestreut werden darf: „Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen umweltgefährdenden auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten”, heißt es. Eine eindeutige Formulierung, die übrigens, so Umweltamtsleiter Jürgen Zentgraf, seit Mitte der 90er gilt. Streng genommen müsste eine Zuwiderhandlung gar als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Warum die Stadt die Straßen mit Salz streuen darf, der Normalbürger die Gehwege aber nicht, fragen sich viele.

„Man muss abwägen: Was ist sinnvoll, wirtschaftlich und effektiv”, verweist Zentgraf auf (Umwelt-)Schäden, die Salz auf Gehwegen Bäumen zusätzlich zufügen könne. Auch fließe es später in die Kanalisation. Wenn der Schnee weggeräumt sei, könnten Fußgänger auch über Split (Sand, Asche) laufen – was die Satzung als „abstumpfende Stoffe” bezeichnet. Auf Straßen sei durch den Autoverkehr das Gefahrenpotenzial höher. Unter dem Umweltaspekt betrachtet könnten Streufahrzeuge Salz effektiver dosieren – „Einstellungen von 5 bis 10 g pro qm sind möglich”. Wer per Hand streue, nehme, was menschlich sei, eher zu viel als zu wenig. Salz ist nicht immer tabu: Auf gefährlichen Gehwegbereichen (Treppen, Brückenabgängen), bei Eisregen ist Salz zu streuen erlaubt, „soweit ein verkehrssicherer Zustand . . . mit abstumpfenden Mitteln allein nicht hergestellt werden kann”, so die Satzung.

Die Stadt rät, dann Salz und Granulat im Verhältnis 1:4 zu mischen. Wer Granulat, Split, Sand streut, muss das Zeug später wieder wegfegen. Das gilt für alle: Die MEG wird verstärkt ihre Kehrmaschinen einsetzen, wenn mehr Granulat als Salz gestreut wurde.

Link zur Satzung über die Straßenreinigung