Mülheim. Die Verbraucherzentrale Mülheim warnt vor falschen Inkassoschreiben. Kanzlei aus München verlangt fast 300 Euro. Warum man nicht zahlen sollte.

Eine neue Welle von falschen Inkassoschreiben überschwemmt offenbar auch Mülheim. Die Briefe einer angeblichen „KS Anwaltssozietät“ aus München, in denen rund 290 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo gefordert werden, verunsichern derzeit viele Verbraucher. Die Mülheimer Verbraucherberatung sagt: Nicht reagieren, und schon gar nicht bezahlen.

„Bei uns haben sich seit Donnerstag sicher 20 Mülheimerinnen und Mülheimer gemeldet“, weiß Christiane Lersch, die Leiterin der Mülheimer Beratungsstelle an der Leineweberstraße. Die Menschen seien total verunsichert. „Die vorgerichtliche Mahnung macht den Leuten richtig Angst“, sagt Lersch. Mit Inkassobriefen werden die Städte in der Nachbarschaft derzeit geradezu überschwemmt, das weiß sie auch von Kolleginnen und Kollegen aus Essen, Wesel oder Moers. Verbraucherberaterin Lersch empfiehlt, überhaupt nicht auf das Schreiben zu reagieren – „sonst wissen die Absender, dass es sich um eine echte, eine aktive Adresse handelt.“

Mahnbescheide, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen machen den Mülheimern Angst

Die angebliche Kanzlei aus München drohe mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen. „Wenn ich nicht reagiere, kommt noch der Gerichtsvollzieher“, das hört Christiane Lersch derzeit häufig von den verunsicherten Bürgern. „Das kann aber nicht geschehen“, erklärt sie. Dafür müsse nämlich (in Privatverfahren) erst ein Vollstreckungsbescheid vorliegen, oder man müsse vor Gericht ein Klageverfahren verloren haben. Solange dies nicht der Fall sei, könne auch nichts passieren.

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„Die Absender gehen wohl davon aus, dass die Leute so viel Angst haben, dass sie ohne Überlegung zahlen“, vermutet Christiane Lersch. Das scheint wohl auch zu geschehen, denn es würden ja massenweise Briefe verschickt von der „KS Anwaltssozietät“. Die es übrigens in München gar nicht gibt, verweist Lersch auf Auskunft der dortigen Anwaltskammer.

Falsche Inkassoschreiben sind an manchen Merkmalen zu erkennen

Die Verbraucherberatung empfiehlt, Inkassoschreiben immer sehr sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegen sollte, so können die Forderungen überhöht sein. Jedes Inkassobüro muss registriert sein, darauf verweist die Verbraucherzentrale. Das Unternehmen benötige einen entsprechenden Registrierungsbescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Dies kann man im Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtsdienstleistungsregister.de kostenfrei selbst überprüfen.

Häufig, so ein Tipp der Verbraucherschützer, fallen falsche Inkassoschreiben durch ganz typische Merkmale auf: Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten, fehlende Pflichtangaben, die Androhung weitreichender Konsequenzen. Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Einwände ein, so die Verbraucherzentrale. Ein seriöses Inkassobüro setze auch eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dass man den Erhalt eines falschen Inkassoschreibens der Polizei zumindest mitteilen, wenn nicht sogar Anzeige erstatten sollte. Mehr Infos unter: www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso