Mülheim. Die Anlieger von 15 Mülheimer Straßen können aufatmen, denn für ihren Gebührenanteil bei der Sanierung wird das Land aufkommen. Wer Glück hat.
Die Entscheidung der NRW-Landesregierung aus CDU und FDP hat viele Mülheimer Eigentümer aufhorchen lassen: Das Land übernimmt ihren Anteil im Falle einer oft hoch belastenden Straßenbausanierung – sofern diese nach dem 1. Januar 2018 beschlossen worden ist. Doch wer kann nun damit rechnen?
Das ist für den Bürger und Eigentümer nicht immer ganz zweifelsfrei zu erkennen. So ist etwa die Sanierung der Oberheidstraße in Dümpten zwischen Mühlenstraße und Wenderfeld erst vor wenigen Monaten begonnen worden. Doch im Gespräch ist sie bereits seit 20 Jahren.
Ausschlaggebend ist das Datum des Baubeschlusses
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Ausschlaggebend aber ist das Datum, zu dem der Baubeschluss gefasst worden ist. Insofern dürfen sich die Anlieger der Oberheidstraße freuen, denn ihren Ausbau samt Sanierung beschloss die Bezirksvertretung 2 erst am 18. September 2019, sprich: deutlich nach dem von der Landesregierung festgelegten Stichtag.
Das bestätigen nun die Mülheimer Grünen und die CDU ebenfalls für weitere 14 Straßen, die in der jüngeren Vergangenheit erneuert worden sind oder es noch werden. Zu ihnen zählen: Brucknerstraße (Kanal), Friedhofstraße (Kanal): Brandenberg bis Mergelstraße, Friesenstraße (Kanal): von Stockhecke bis Lohkamp, Klöttschen (Kanal): von Heißener bis Bruchstraße, Kreftenscheerstraße (Kanal): von Priesters Hof bis Girondeller Straße.
Außerdem: Leineweberstraße (Kanal): von Friedrich-Ebert-Straße bis Löhberg, Nordstraße (Kanal): von Kappen- bis Aktienstraße, Peterstraße (Kanal): von Karlsruher bis Obertalstraße, Siegfriedstaße (Kanal): von Oberhausener bis Albertstraße, Sternstraße (Kanal): von Broicher Waldweg bis Eisfahrtstraße, Talstraße (Kanal): von Wittkampstraße bis Denkhauser Höfe, Thusneldastraße (Kanal): von Hermann- bis Maxstraße/ Saarner Straße sowie Zeppelinstraße (Kanal): von Oppspring bis Pasteurstraße und von Steinknappen bis Hauptfriedhof.
Mülheims Grüne hätten sich eine weniger bürokratische Lösung gewünscht
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„Wir erwarten daher, dass die bereits ergangenen Beitragsbescheide von der Mülheimer Verwaltung kurzfristig ausgesetzt bzw. aufgehoben werden, sobald die entsprechende ,Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge’ veröffentlicht ist“, sagt Siegfried Rauhut, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
Dies hatte die Stadtverwaltung bereits im Mobilitätsausschuss angekündigt. Die Grünen dagegen hätten sich „eine weniger bürokratische Lösung gewünscht. Wir begrüßen aber, dass die Stadtverwaltung momentan keine neuen Bescheide für Straßenausbaubeiträge an die Betroffenen verschickt und laufende Verfahren gestoppt werden“, so Axel Hercher, mobilitätspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen.
Weiterhin ungelöst aber sind umstrittene Mülheimer Fälle wie an der Kolumbusstraße und am Finkenkamp. In dem einen Fall gibt es bereits ein Musterklageverfahren wegen enorm gestiegener Sanierungskosten. In dem anderen bereitet sich ebenfalls ein überwiegender Teil der Anwohner auf eine Klage vor. Ihre Maßnahmen sind teilweise zwar noch 2018 durchgeführt worden. Doch der Beschluss wurde gut ein dreiviertel Jahr vor dem 1. Januar 2018 gefasst. Die Neuregelung der Landesregierung greift hier demnach nicht.