Mülheim. Massive Personalausfälle durch die Impfpflicht fürchtete man in Mülheim. Nun sind die Meldungen da. Rausschmisse Ungeimpfter wird es kaum geben.
Seit 16. März gilt offiziell die Impfpflicht im gesamten Gesundheitswesen, doch praktische Konsequenzen hat sie bislang nicht. Schon das Meldeverfahren zieht sich: Erst zum 31. März mussten Krankenhäuser, Altenheime, Arztpraxen über ein landesweites Portal ihr ungeimpftes Personal melden. Zuletzt hieß es, Nachmeldungen seien auch noch bis zum 5. April möglich.
Nachdem auch dieser Stichtag erreicht ist, teilt die Stadt Mülheim auf Anfrage mit: 178 Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz wurden dem Gesundheitsamt gemeldet. Die meisten arbeiten in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen, gefolgt von Krankenhaus-Mitarbeitern. Die Zahl 178 liegt klar unter den Hochrechnungen, die sich ergeben, wenn man realistischerweise von vier bis fünf Prozent ungeimpften Beschäftigten in Krankenhäusern und in der Altenpflege ausgeht. Vor allem ist sie weit von ersten Szenarien entfernt, die Ende Januar im Mülheimer Krisenstab diskutiert wurden: Man hatte befürchtet, es könnten 1000 bis 1500 Ungeimpfte im Gesundheitssektor tätig sein.
Stadt Mülheim hat Arbeitsgruppe zur Durchsetzung der Impfpflicht eingerichtet
Doch auch die knapp 180 Fälle sind eine satt dreistellige Größe, jeder muss einzeln geprüft werden. Die Stadt Mülheim hat zur Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine neue Arbeitsgruppe eingerichtet, über deren Besetzung und Aufgaben kürzlich im Gesundheitsausschuss berichtet wurde, auf Vorschlag der SPD. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind: Krisenstabsleiter, Gesundheitsdezernentin, Leiter des Gesundheitsamtes, Feuerwehrchef, stellvertretender Leiter des Personalamtes und Teamleiter der IT.
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Die Fälle, mit denen sie sich befassen, sind sehr vielfältig. So gibt es Beschäftigte ganz ohne oder nur mit unvollständigem Impfschutz, es gibt Genesene und etliche, die aus medizinischen Gründen ungeimpft sind, deren Atteste die Arbeitsgruppe prüfen muss. Ehe als schärfste Sanktion ein Beschäftigungsverbot droht, werden die betroffenen Mitarbeiter und die Einrichtungen angehört. Es folgt eine „Ermessensentscheidung“ der Arbeitsgruppe, mit Blick auf die konkrete Situation im Betrieb.
Ob am Ende auch nur einer einzigen ungeimpften Pflegekraft in Mülheim die Arbeit verboten wird, ist nach diesem Prozedere fraglich. „Es steht auch noch eine Reihe von arbeitsrechtlichen Klärungen aus, bevor eventuelle Maßnahmen ergriffen werden können“, erklärt Gesundheitsdezernentin Dr. Daniela Grobe.