Mülheim. Wegen Verdachts eines gefälschten Maskenattestes ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Kopf der Mülheimer Corona-Demo, den „Coronasaurus“.

Während die Mülheimer Querdenker-Demo am Montagabend friedlich verlief, hatte der „Coronasaurier“ alias Christian Garcia Diaz bereits im Vorfeld für Aufruhr gesorgt. So ließ die Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des Verdachts auf eine gefälschte Maskenbefreiung die Wohnung des Mülheimer Demo-Initiators durchsuchen.

Anlass zu der angeordneten Hausdurchsuchung hatte, so die Aussage der Polizei, ein Vorfall am 19. November 2021 vor dem Mülheimer Kaufland am Heifeskamp gegeben. Dort soll Diaz versucht haben, ohne Maske einzukaufen. Das Einkaufszentrum hatte ihm allerdings den Zutritt verwehrt mit dem Hinweis auf ein bereits erteiltes Hausverbot. Diaz soll daraufhin die Polizei gerufen haben.

Mülheimer Polizei erkennt Fälschungshinweise auf Maskenattest des Demo-Initiators

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Vor Ort stellte die Polizei den Sachverhalt fest und setzte das bestehende Hausrecht von Kaufland durch. Die Beamten erkannten jedoch ebenso Fälschungshinweise auf dem von Diaz vorgezeigten Maskenattest und stellten dieses nicht nur sicher, sondern erstatteten daraufhin Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.

Auch die Staatsanwaltschaft sah die Fälschungshinweise als ausreichend an, beim Amtsgericht Duisburg eine Hausdurchsuchung in der Wohnung von Garcia Diaz anzuordnen. Am vergangenen Donnerstag, 10. Februar, setzten Beamte diese um und schauten an seinem Wohnsitz vorbei. Dabei wurde eine Attestkopie auf Maskenbefreiung als Beweismittel sichergestellt sowie ein Demonstrationsschild mit aufgeklebter Kopie des Attestes.

Diaz’ Verein reagiert mit Androhung von Anzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde

Immer weniger Demo-Teilnehmer

320 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zählte die Polizei bei der Demo am Montagabend und damit noch einmal weniger als eine Woche zuvor (400). Die Veranstaltung verlief ohne nennenswerte Vorkommnisse. „Ohne Gegenversammlung ist es für uns mittlerweile recht unkritisch“, meinte Polizeisprecher Matthias Werk.

Initiator Christian Garcia Diaz führt den Rückgang der Teilnehmerzahlen – waren schon einmal fast 700 – auch darauf zurück, dass mittlerweile nicht mehr so viele Gäste aus anderen Städten dabei sind. „Diese Städte haben mittlerweile eigene Spaziergänge“, ließ er in der Telegram-Gruppe verlautbaren. Andere Mitglieder nennen auch die Maskenpflicht als Grund.

Auf der Website des Vereins „Maskenbefreite“, dessen zweiter Vorsitzender Diaz ist, kündigt dieser gleich mehrere zum Teil rechtliche Schritte gegen Polizisten und Kaufland an. Unklar jedoch ist, wer die Pressemitteilung im Namen des Vereins geschrieben hat, da diese Pressemitteilung nicht unterzeichnet ist. Garcia Diaz trug den gesamten Sachverhalt aber am Montagabend während der Kundgebung auf dem Rathausmarkt zum Teil wortgleich aus der eigenen Perspektive vor.

So wolle man einen zivilrechtlichen Prozess gegen Kaufland führen und dafür die Beamten als Zeugen laden. Zudem beschuldigt der Verein einen Polizeibeamten, dieser habe mit der Eröffnung eines Strafverfahrens „rechtswidrig“ gehandelt, denn bereits zu einem früheren Zeitpunkt sei ein Strafverfahren gegen Diaz wegen Urkundenfälschung eines Maskenattestes eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft aber habe damals nach Überprüfung das Verfahren eingestellt.

Ferner soll Diaz der Schilderung auf der Vereins-Webseite zufolge Beamten an der Von-Bock-Straße ein erneutes Attest vorgelegt haben. Diese aber hätten das neue Attest sowie die Anzeige nicht aufgenommen. Und Diaz stattdessen aus der Polizeiwache entfernen lassen.

Staatsanwaltschaft bestätigt rechtmäßige Hausdurchsuchung: Ermittlung dauert an

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Auf der Website beschuldigt der Verein den Beamten nicht nur der „Verfolgung Unschuldiger“ nach § 344 StGB, sondern will zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde „prüfen“. Eine solche Beschwerde liegt – laut Polizeiauskunft – derzeit nicht vor. Die Beschuldigung der „Verfolgung Unschuldiger“ aber werde im Rahmen des Verfahrens ebenfalls untersucht.

Auch die Hausdurchsuchung sei „rechtswidrig“ gewesen, behauptet zumindest die Pressemitteilung des Vereins. Für die Polizei hingegen besteht an der Rechtmäßigkeit keinerlei Zweifel. Denn die Staatsanwaltschaft habe die Verdachtsmomente unabhängig von den Polizeibeamten bestätigt und die Durchsuchung daraufhin beauftragt.

Staatsanwaltschaft Duisburg: Die Ermittlungen dauern an

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Dass die Hausdurchsuchung rechtmäßig war, unterstreicht auf Anfrage der Redaktion die Duisburger Staatsanwaltschaft: „Für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses ist ein Anfangsverdacht ausreichend“, teilt eine Pressesprecherin mit. Dieser sei immer dann gegeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen wurde.

Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände sowie die weiteren Ermittlungen dauern an. Eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Im Zusammenhang mit dem ausstellenden Arzt werden derzeit keine Verfahren geführt, teilt die Staatsanwaltschaft ferner mit. Inwieweit ein Verfahren im Hinblick auf das hiesige Attest einzuleiten ist, werde durch den zuständigen Dezernenten nach Rückkehr der Akte sorgfältig geprüft.