Mülheim. Hohe Infektionszahlen: Ab Donnerstag gilt wieder ein generelles Besuchsverbot im Evangelischen Krankenhaus Mülheim. Wann Ausnahmen möglich sind.
Das Evangelische Krankenhaus Mülheim (EKM) spricht ab Donnerstag, 27. Januar, wieder ein generelles Besuchsverbot aus. Als Grund werden die rasant steigenden Infektionszahlen angegeben. Ausnahmen gelten laut EKM für Besuche bei Schwerstkranken sowie Palliativpatientinnen und -patienten. Mit den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten kann jedoch ein Sonderbesuchsrecht abgesprochen werden.
Alle Personen mit diesem Sonderbesuchsrecht müssen einen negativen Schnelltest von einer anerkannten Teststelle, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen und sich an der Information im Eingangsbereich registrieren. Für den Kreißsaal gelte weiterhin: Unter der Geburt darf eine Person die werdende Mutter begleiten. Familienzimmer sind weiterhin möglich. Wer nicht im Familienzimmer liegt, darf von einer Person besucht werden.
Angehörige und Freunde können für Patienten Taschen an der Information abgeben
Die aktuellen Regelungen für den Kreißsaal sind im Internet auf evkmh.de veröffentlicht. Angehörige, Freundinnen und Freunde können für Patientinnen und Patienten Taschen oder Geschenke an der Information abgeben. Sie werden dann von Mitarbeitenden auf die Patientenzimmer gebracht. Dabei müssen der Name und, wenn bekannt, die Station vermerkt werden.
„Wir hatten gehofft, dass wir ein erneutes Besuchsverbot vermeiden können, denn wir wissen, dass das für die Menschen, die bei uns im Krankenhaus sind, und ihre Angehörigen eine schwierige Situation ist“, sagt Nils B. Krog, EKM-Geschäftsführer. Das aktuelle Infektionsgeschehen habe diese Entscheidung aber notwendig gemacht.