Mülheim. Gewerbsmäßigen Diebstahl wirft die Anklage einer Mülheimerin (37) und zwei Oberhausenern (30 und 41) vor. Bande soll gut organisiert gewesen sein.
Man kennt die kleinen Läden, die oft großen Supermärkten vorgelagert sind: Bäckereien, Apotheken, Lotto-Läden. Genau diese Geschäfte soll eine Täter-Gruppierung auf’s Korn genommen haben, von denen drei mutmaßliche Mitglieder nun vor Gericht stehen. Zwischen Februar und Mai 2021 sollen eine Mülheimerin (37) und zwei Oberhausener (30 und 41) Geld und Waren im Wert von rund 100.000 Euro erbeutet haben.
In wechselnder Beteiligung, auch mit weiteren Mittätern, sollen die Angeklagten in insgesamt 31 Fällen in Mülheim und einem Dutzend anderer Städte in Nordrhein-Westfalen zugeschlagen haben. Sie sollen mit verteilten Rollen aufgetreten sein, standen durch Handys mit Headsets stets untereinander in Kontakt, um sich gegenseitig zu warnen.
Einer lenkte ab, andere stahlen die Tageseinnahmen
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Die Masche: Meist kurz vor Feierabend lenkte mindestens ein Täter die Angestellten in einem Geschäft ab, so dass ein Mittäter in die Kasse greifen konnte oder aus Mitarbeiterräumen die Tageseinnahmen stehlen konnte. Mindestens ein weiterer Komplize beobachtete und sicherte die Aktion.
Doch die Angeklagten sollen nicht nur aus kleineren Geschäften gestohlen haben. Auch andere Waren, die sich leicht zu Geld machen ließen, sollen sie nicht verschmäht haben: Smartphones, E-Bikes, Zigaretten - gleich kistenweise, sollen sie aus Super- und Großmärkten haben mitgehen lassen.
Zigaretten im Wert von mehr als 8000 Euro erbeutet
So soll die Bande aus einem Tabakgeschäft und aus einem Großmarkt für Gewerbetreibende in Mülheim Zigaretten im Wert von mehr als 8000 Euro gestohlen haben. Bei dem Diebstahl in der Metro soll die Beute zunächst vor eine Kantine geschoben und dann, als niemand in Sicht war, aus einem Fenster einem Komplizen zugeworfen worden sein.
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Die Angeklagten sitzen seit dem 28. Mai 2021 in Untersuchungshaft. Bereits vor der Verhandlung hatten ihre Verteidiger dem Gericht signalisiert, dass geständige Einlassungen zu erwarten seien. Doch so ganz ohne ein Signal, was die Angeklagten denn im Gegenzug zu erwarten haben, wollten die Anwälte denn wohl doch nicht in die Beweisaufnahme eintreten.
Nach der Anklageverlesung zogen sich die am Verfahren beteiligten Juristen zunächst einmal zu ausgiebigen Rechtsgesprächen zurück. Bis Ende Januar sind zwei weitere Sitzungstage geplant.