Mülheim. Wegen Drogenhandels standen vier Vietnamesen (33 bis 53 Jahre) vor dem Landgericht. In Styrum betrieben sie bis Juni 2021 eine Drogenplantage.

Mit milden Urteilen endete das Verfahren gegen vier Vietnamesen, die am 16. Juni 2021 in einem Reihenhaus an der Kirchbachstraße festgenommen worden waren. Dort hatten sie sich um eine Cannabis-Plantage gekümmert. Die Polizei stellte 1043 Pflanzen in unterschiedlichen Wachstumsstadien sicher. Bei den vier Angeklagten ging das Landgericht Duisburg allerdings nur von Beihilfe aus.

Zu einem relativ späten Zeitpunkt in dem mehrtägigen Verfahren hatten die vier 33 bis 53 Jahre alten Männer sich noch zu den Vorwürfen geäußert. Drei von ihnen schilderten ein ähnliches Schicksal. Alle waren nach Deutschland gekommen, um hier „ihr Glück zu machen“, wie es einer der Verteidiger ausdrückte. Sie wollten ihre Familien in der Heimat unterstützen, versuchten es mit Asylanträgen oder hielten sich illegal in Deutschland auf.

Haus in Mülheim war Auffangort für gescheiterte Glückssucher

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Doch der Traum von einem Job in der Gastronomie oder anderen Hilfstätigkeiten platzte. Nicht zuletzt aufgrund von Corona. Lockdown und andere Schutzvorschriften ließen die Zahl der Jobs schwinden, während behördliche Kontrollen zunahmen. So waren die Männer früher oder später auf das Angebot des Vermieters des Hauses an der Kirchbachstraße eingegangen, dort umsonst wohnen zu können.

Natürlich mussten sie dafür kleine Gegenleistungen erbringen, zu denen die Aufzucht und Hege der Cannabis-Pflanzen gehörte. So weit die Geständnisse. Eher originell war die Aussage des ältesten Angeklagten. Der 53-Jährige beteuerte, er sei nur als Hausangestellter tätig gewesen, habe für die Männer gekocht, geputzt und gewaschen. Von einer Drogenplantage habe er nichts bemerkt.

Verwunderlich angesichts des Umstandes, dass die Polizei diese schon draußen auf der Straße gerochen hatte und so auf den illegalen Betrieb aufmerksam geworden war. Noch verwunderlicher: Der 53-Jährige gab an, ein großer Teil des im Haus gefundenen Bargeldes von 5000 Euro habe ihm gehört. Letztlich kam aber auch er, so wie die anderen drei Männer auf der Anklagebank, mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Es ist davon auszugehen, dass die meisten von ihnen zeitnah abgeschoben werden.