Mülheim. Test in der Mülheimer Innenstadt. Läuft alles korrekt? Wird überall in Handel und Gastronomie auf 2G oder 3G geprüft? Ein Erfahrungsbericht

An der Eingangstür der Buchhandlung „Am Löhberg 4“ prangt ein fettes 2G-Schild, genesen oder geimpft, mit dem jeweiligen passenden Symbol. Geprüft wird im Laden allerdings keine einzige der G-Regeln. Was auch gar nicht nötig ist. Laut der geltenden NRW-Corona-Schutzregelung gehört der Buchhandel zu den Anbietern von „erweitertem Tagesbedarf“, erklärt mir der junge Verkäufer an der Kasse von „Thalia“ im Forum.

Bei „Ernstings family“ hat sich eine kleine Schlange gebildet, denn der Schaufensterbereich ist bis auf einen schmalen Eingang geschlossen. Hier kommt keiner ohne gültigen Ausweise rein, das checkt eine Mitarbeiterin. Bei „Woolworth“ wird zunächst ein gültiger Lichtbildausweis erbeten: Personalausweis am liebsten, aber auch Führerschein und selbst die Krankenkassenkarte werden akzeptiert, erläutert die freundliche Kontrollmitarbeiterin unermüdlich den Wartenden. Mein Impfzertifikat im Handy checkt sie ganz genau, bittet, nach oben respektive nach unten zu scrollen, dann erst wird der QR-Code eingescannt.

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Auf der oberen Schloßstraße gilt Maskenpflicht

Solch einen Scanner benutzt auch „NanuNana“. Eine Schlange entsteht selten, es scheint ausreichend Personal vorhanden zu sein.

Sabine Tischler kontrolliert die 2G-Regel in ihrem Laden „Wollfühlraum“ in Mülheim.
Sabine Tischler kontrolliert die 2G-Regel in ihrem Laden „Wollfühlraum“ in Mülheim. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

Kaum aus dem Forum zur Schloßstraße herausgetreten, mahnt ein mittig postiertes, allerdings recht unauffälliges Schild die hier herrschende Maskenpflicht an. Zwei Ordnungshüter schlendern gemütlich Richtung Ruhr, bitten immer wieder Entgegenkommende „Maske auf“. Auf erstaunte Nachfragen „Draußen Maskenpflicht? Seit wann das denn?“, folgt die Erklärung. Weihnachtstreff plus Wochenmarkt sorgen für dichteres Fußgängeraufkommen, und laut der neuen Corona-Schutzverordnung, die seit 4. Dezember Gültigkeit besitzt, ist die sonst in der City nicht mehr geforderte Maske hier ein absolutes Muss. Ein Schild für die Aufhebung sehe ich in der unteren Schloßstraße leider nicht. Für alle, die zum Kurt-Schumacher-Platz streben, gibt es aber eine Maskenaufforderung in Höhe des Cafés „Alex“.

Alle Kontrollen bislang sehr zufriedenstellend

Bislang fühle ich mich sicher durch die korrekten Kontrollen. Im Wollgeschäft „Wollfühlraum“ in der Kirchstraße hatte ich Wolle zurücklegen lassen, was ich beim Betreten gleich sage. Die Verkäuferin löst sich augenblicklich aus dem Verkaufsgespräch und fordert den „Impfausweis“, fügt noch „und Personalausweis“ hinzu. Alles läuft bestens. Erst nach eingehender Prüfung beider Dokumente werde ich bedient.

Nach dem Einzelhandel wende ich mich anderen Bereichen zu. Auch wenn ich lieber zum Zahnarzt gehe als zum Haareschneiden, betrete ich kurzerhand ein Friseurgeschäft, bei dem keine Terminvereinbarung nötig ist. Zwar sind keinerlei Hinweise auf Corona-Regeln zu erkennen. Ob ich schon zweimal geimpft sei, werde ich aber gefragt. Auf mein einsilbiges „Ja“, zeigt sich der freundliche junge Mann wenig beeindruckt. „Kann ich das bitte sehen?“ Dann starrt er aber nur einige Zeit auf den hingehaltenen QR-Code, nickt und leitet mich ohne Identitätsprüfung in den Salon.

Kleine Nachlässigkeiten tun sich auf

In einem Café will ich mich im Außenbereich mit einem heißen Tee aufwärmen. Die Hinweise auf die jetzt gültige 2G-Regel – auch draußen – sind kaum zu übersehen. Alle werden kontrolliert, der QR-Code gescannt, ein Lichtbildausweis geprüft, wirklich vorbildlich läuft das hier ab. Alle sind kontrolliert, nur ausgerechnet ich und meine Begleitung nicht. Die kehrt hier allerdings regelmäßig ein, duzt sich mit dem Inhaber, der später zerknirscht sagt: So oft habe er sie schon kontrolliert, da wüsste er, sie sei geimpft. Und: Nie sei meine Begleitung mit jemand Ungeimpften hier.

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Doch das kann er natürlich nur wissen, wenn er wirklich immer prüft. Zumal auch die Zweitimpfung, allgemein als „die vollständige“ geltend, irgendwann mal ihre Gültigkeit verlieren wird. Ein Hinweis in der CovPassApp, mich 6 Monate nach der Zweitimpfung um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen, verschwand erst, als ich die Boosterimpfung digitalisierte.

Zwei Schwindler bei Impfpasskontrolle entlarvt

Unermüdlich weiter zu kontrollieren ist somit unabdingbar, auch bei guten Bekannten, die geimpft sind. Der Besitzer erzählt auch von zwei entlarvten Schwindlern: Der eine zeigte ihm nur ein Foto vom Impfnachweis, der andere legte dann dreisterweise exakt diesen abfotografierten Nachweis im Original vor. Unsere vernachlässigte Kontrolle wird zwar nachgeholt, doch ein Wermutstropfen bleibt. Auch wenn klar ist: Nochmal wird ihm das nicht passieren.

In einem gastronomischen Betrieb stoße ich auf Ungereimtheiten. Großflächige Schilder verweisen auf die 2G-Regel, allerdings soll die entsprechende Kontrolle erst an der Kasse erfolgen. Ich lege mir eine Geschichte zurecht, um die Räumlichkeiten ohne Verzehr begehen zu können: Ich suche eine Freundin, will ich sagen, werde aber gar nicht beachtet. Geraume Zeit streife ich somit unbehelligt und unkontrolliert umher. Wäre ich auf besagte Freundin gestoßen, hätte die für mich bezahlt, dann hätte ich auch als vollständig Ungeimpfte hier verweilen können. Ein mulmiges Gefühl.