Mülheim. Mülheimer Verein warnt: Wer möchte, dass der Kauf blinden Handwerkern zugutekommt, sollte aufs gesetzlich geschützte Blindenwarenzeichen achten.

Der Mülheimer Blinden- und Sehbehindertenverein (BSV) warnt vor Telefonanrufen und Haustürgeschäften, wobei diverse angeblich von Blinden gefertigte Waren verkauft werden sollen.

Der Mülheimer Verein erhält immer wieder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die nach der Seriosität der angebotenen „Blindenware“ fragen. Es sei wichtig, unseriösen Machenschaften entgegenzuwirken, um diejenigen, die wirklich darauf angewiesen seien, nicht ihre Chancen zu nehmen. Der BSV betont: „Unser Land wird geradezu überschwemmt von Vertretern, die vorgeben, im Auftrag von Blinden- oder Behindertenwerkstätten vorzusprechen.“

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Wer sicher sein möchte, dass der Kauf den blinden Handwerkern zugutekommt, sollte auf das gesetzlich geschützte Blindenwarenzeichen achten – zwei Hände, die zur dreistrahligen Sonne greifen. Man sollte sich den orangefarbenen Blindenwaren-Vertriebsausweis mit Lichtbild, Unterschrift und Dienstsiegel der Ausstellbehörde zeigen, rät der Mülheimer Blinden- und Sehbehindertenverein. Der Ausweis trägt auf der Vorderseite das Zeichen für Blindenwaren.

Mülheimer Verein: Es gibt keine Blindenseife!

Seifen, Kosmetika, Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Papierwaren sind keine Blindenware, so der BSV. Diese Blindenwaren dürfen zum Beispiel angeboten werden: handgefertigte Bürsten und Besen, Korbflechtwaren, Putztücher, Scheuertücher, Strick-, Knüpf- und Häkelwaren, kunstgewerbliche Waren aus Keramik, Leder, Metall und Kunststoff, Arbeitsschürzen aus Segeltuch, Drillich, Gummi oder Kunststoff.