Mülheim. Wegen schweren Raubes standen zwei Männer vor dem Landgericht. Sie überfielen in Mülheim einen 22-Jährigen, der zufällig am falschen Ort war.

Ein 27-jähriger Mülheimer und ein 19 Jahre alter Oberhausener hatten kräftig dem Alkohol und Marihuana zugesprochen, als sie auf die Idee kamen, einen in Styrum wohnenden Mann zu besuchen, um Geld von ihm zu fordern. Doch es öffnete jemand ganz anders die Tür. Den Tätern war es offenkundig egal. Sie beraubten kurzerhand den 22-Jährigen.

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Der Geschädigte war über die Geldforderungen ziemlich irritiert. Daran änderten auch Faustschläge nichts. Die Täter forderten 5000 Euro, wegen irgendwelcher angeblicher Schulden. Der Geschädigte hatte nur 30. Das hatte weitere Faustschläge zur Folge.

Geschädigter räumte aus Angst an einer Tankstelle in Mülheim sein Konto leer

Der inzwischen völlig verängstigte junge Mann folgte daher der Anweisung der Räuber, ihn zu einer nahen Tankstelle zu begleiten. Dort räumte er an einem Automaten sein Konto komplett leer und übergab den Tätern 300 Euro. Der ältere von beiden trug deutlich sichtbar ein Messer im Hosenbund, das er allerdings nicht einsetzte.

Die Angeklagten ließen durch ihre Verteidiger vor der Strafkammer rückhaltlose Geständnisse vortragen. „Es war genau so wie es in der Anklageschrift niedergeschrieben wurde“, so der Anwalt des 27-Jährigen. Und beide trugen ähnliche Motive vor: „Mein Mandant hatte einen Super-Job, hat bei Arbeit im Ausland viel Geld verdient“, beschrieb der Verteidiger des älteren Mannes. Dann kam Corona, der Job war futsch und die Geldsorgen des 27-Jährigen wuchsen, während dieser immer mehr Alkohol und Drogen konsumierte.

Alkohol und Drogen übernahmen Regie

Ähnlich erging es offenbar dem 19-Jährigen, der bei der Frage, ob er nun weiter zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen solle, „irgendwie die Kurve“ nicht bekam und in den Tag hinein lebte. Auch in seinem Leben übernahmen Alkohol und Drogen die Regie, auch er hatte Geldsorgen.

Das Gericht sah die Tat als das an, was sie war: eine Schnapsidee. Angesichts der Gesamtumstände, zu denen neben dem Geständnis auch das Angebot von Wiedergutmachungszahlungen zählte, wertete es den Raub als minderschweren Fall. Der 27-Jährige kam mit vier Jahren Gefängnis davon. Da bei dem zur Tatzeit erst 18 Jahre alten Mitangeklagten noch Jugendrecht angewandt, aber weder eine besondere Schwere der Schuld noch schädliche Neigungen festgestellt wurden, kam der mit drei Wochen Arrest und einem halben Jahr Sozialtraining davon.