Oberhausen. Die Justiz will flexibler werden. Eine neue Organisation des richterlichen Eil- und Bereitschaftsdienstes in der Region soll dazu beitragen.

Die Amtsgerichte Oberhausen, Dinslaken und Wesel wollen künftig auf Not- und Gefahrensituationen, in denen kurzfristig eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden muss, flexibler und schneller reagieren können.

Zum 1. Oktober ist für den richterlichen Eil- und Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Duisburg eine umfassende Neuorganisation erfolgt. Bislang wurde dieser Dienst durch jedes der sieben Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk für den eigenen Zuständigkeitsbereich organisiert. Ab 1. Oktober ist der richterliche Eil- und Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichte Oberhausen, Dinslaken und Wesel zentral beim Amtsgericht in Oberhausen angesiedelt. Die Juristen nennen das künftig den „Verbundbezirk Nord“. Der Bereitschaftsdienst für die Städte Duisburg und Mülheim/Ruhr wird durch das Amtsgericht Duisburg wahrgenommen („Verbundbezirk Süd“). Das berichtet der Pressesprecher des Amtsgerichts Oberhausen, Thomas Hubert, in einer aktuellen Pressemitteilung.

Mit verbessertem Bürgerservice

Wenn unaufschiebbare richterliche Rechtshandlungen außerhalb der regulären Dienstzeiten nötig sind, ist ab 1. Oktober täglich von 6 bis 21 Uhr ausschließlich das Amtsgericht Oberhausen zuständig, an welches alle Anträge und Eingaben zu richten sind, die den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffen. Es besteht zudem für die Bürgerinnen und Bürger - in unaufschiebbaren Eilfällen - die Möglichkeit, sich samstags, sonntags und an sonstigen dienstfreien Werktagen von 10 bis 12 Uhr an das Gericht zu wenden: 0208 8586-208.