Mülheim. Am 11.11. wird die närrische Zeit eingeläutet. Aber wie steht’s im zweiten Corona-Jahr um den Karneval in Mülheim? Wir haben nachgehört.
„Wer soll das bezahlen?“, fragt ein Karnevalsschlager. Genau das fragen sich auch Mülheims Karnevalisten mit Blick auf die ersten Nach-Corona-Session, die am 11. November mit der Prinzenproklamation im Autohaus Wolf an der Düsseldorfer Straße starten wird.
„Vor allem die kleinen Karnevalsgesellschaften haben zu knapsen“, räumt der Präsident des Hauptausschusses Groß-Mülheimer Karneval, Markus Uferkamp, ein. Sie hätten wenige Mitglieder und Sponsoren und verfügten deshalb auch über kein finanzielles Polster, um den Ausfall der Veranstaltungseinnahmen aus der wegen Corona abgesagten Session 2020/2021 zu kompensieren.
Förderkreis der 80 Ehrensenatoren ist Mülheimer Karneval treu geblieben
Auch interessant
Dankbar ist Uferkamp dafür, dass der Förderkreis der 80 Ehrensenatoren des Mülheimer Hauptausschusses Groß-Mülheimer Karneval stabil und dem närrischen Brauchtum treu geblieben ist. In der kommenden Session werden fünf weitere Ehrensenatoren, unter ihnen die Bürgermeister Markus Püll und Ann-Kathrin Allekotte, in den Förderkreis aufgenommen.
Nicht so glücklich sind Uferkamp und der Geschäftsführer des Hauptausschusses Groß-Mülheimer Karneval, Hans Klingels, über das vorläufige Ergebnis ihrer Gespräche mit der Stadtspitze. Nachdem man zunächst von einer jährlichen Unterstützung der Stadt in Höhe von bis zu 30.000 Euro ausgegangen sei, habe es die Stadt nun bei einer einmaligen Corona-Hilfe von 15.000 Euro belassen. Hier hoffen Uferkamp und Klingels, dass das letzte Wort über das finanzielle Engagement für das närrische Brauchtum noch nicht gesprochen ist.
Nach wie vor ein Ärgernis für Mülheims Karneval: die hohen Saalmieten in der Stadthalle
Auch die Frage der Saalmieten bleibt für die aktuell zwölf Karnevalsgesellschaften ein Sorgenkind. Trotz eines 30-prozentigen Vereinsrabatts, den die MST ihnen für die Stadthalle gewährt, stoßen ihnen 11.000 Euro für den Theatersaal und 9000 Euro für den Festsaal sauer auf. „Zur Saalmiete kommen ja auch immer noch Kosten für Personal, Energie und Technik“, betont Hans Klingels.
In den 22 Jahren, die er als Geschäftsführer des Hauptausschusses überblicken könne, hätten sich auch deshalb alle Karnevalsgesellschaften aus der Stadthalle verabschiedet, weil deren Saalmieten um zwei Drittel teurer geworden seien. „Hinzu kommt, dass uns der Handelshof als Veranstaltungsort nicht mehr zur Verfügung steht und auch der Pfarrsaal von St. Barbara in dieser Session Corona-bedingt nicht für Karnevalsveranstaltungen vermietet, wird“, ergänzt Markus Uferkamp.
Wie wird sich die 3G-Regel auf die Zuschauerzahl auswirken?
Zwei Vereine bitten um Unterstützung
Wer als Untermieter, Spender oder Sponsor dem MCC mit seinem Vereinsheim unter die Arme greifen kann und will, erreicht den Vorsitzenden der Gesellschaft, Reiner Wolff, unter 0152/29 64 33 42.
Auch bei der ebenfalls auf Trainingsräume angewiesenen Ruhrgarde konnte man in der ausgefallenen Session keine finanziellen Rücklagen bilden und musste deshalb einen Teil des Trainingsquartiers an der Duisburger Straße und mit ihm einen Teil des Kostümfundus aufgeben, um die Mietkosten zu senken. Wer der Ruhrgarde helfen kann und will: Vorsitzende Gisela Claus, 0208/88 38 86 41.
Bei den Veranstaltungen des Hauptausschusses Groß-Mülheimer Karneval, zu dem auch der Prinzenball am 27. November um 19.30 Uhr im Festsaal der Stadthalle und die neue Gemeinschaftsveranstaltung „Ein Fest für alle in der Narrenhalle“ am Sonntag, 13. Februar 2020, um 14 Uhr im Theatersaal der Stadthalle gehören werden, übernehmen die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder persönlich die Einlass-Überprüfung der 3G-Regeln. Deshalb beginnt der Einlass diesmal bereits zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn.
Umso dankbarer ist er dem Altenhof der Evangelischen Kirche, der Styrumer Feldmannstiftung, dem Franky’s an der Sandstraße und den Autohäusern Wolf und Extra, die sich dem Karneval weiterhin als Veranstaltungsstätten zur Verfügung stellen. Froh ist Klingels, der den Narrenkurier des Hauptausschusses verantwortet, dass dessen Anzeigenkunden ihm die Treue gehalten haben.
Uferkamp und Klingels haben bei der letzten Vorsitzenden-Konferenz der Karnevalsgesellschaften gehört, dass es viele Nachfragen gibt: „Wann und wo geht es wieder los?“ Für Klingels steht fest: „Die Leute sind ausgehungert. Sie wollen wieder feiern und Normalität erleben.“ Aber der Geschäftsführer des Hauptausschusses Groß-Mülheimer Karneval zuckt mit den Schultern, wenn man ihn fragt, mit wie vielen zahlenden Gästen der Hauptausschuss und die Gesellschaften im Saal-Karneval angesichts der Corona geschuldeten 3G-Regel rechnen können.
Mülheims Rosenmontagszug in Planung – vielleicht nur in abgespeckter Version?
Auch interessant
Auch mit Blick auf den Rosenmontagszug, der am 28. Februar 2022 durch die Innenstadt rollen soll, sagt Klingels: „Wir planen und bauen die Wagen des Zuges so, dass der Rosenmontagszug wie immer fahren kann, aber wir müssen unsere Planung der aktuellen Lage immer anpassen und können deshalb heute nicht ausschließen, dass es vielleicht auch einen abgespeckten Rosenmontagszug 2022 geben wird.“
Zugleiter Reiner Bleier gibt sich vorsichtig optimistisch und freut sich als Geschäftsführer der Prinzengarde Rote Funken darüber, „dass unsere Mitglieder und Sponsoren bei der Stange geblieben sind.“ Vergleichbar positiv und auch mit Blick auf die Zukunft optimistisch äußert sich der Vorsitzende der Karnevalsgesellschaft Blau Weiß, Christian Hövelmann. Die Blau-Weißen planen ebenfalls ihr vollständiges Veranstaltungsprogramm unter dem 3G-Vorbehalt.
Hilferuf vom Mülheimer Carnevalsclub: Er kann Miete für Vereinsheim nicht alleine tragen
Aber es gibt auch echte Problemfälle. So wendet sich der Mülheimer Carnevalsclub (MCC) mit einem Hilferuf an die Mülheimer Öffentlichkeit. Die Gesellschaft braucht dringend zusätzliche Untermieter für ihr Vereinsheim am Wenderfeld, um nach den Einnahmeausfällen der nicht stattgefundenen Session 2020/2021 weiter ihre monatlichen Mietkosten in Höhe von 1000 Euro bezahlen zu können.