Das Tierheim in Mülheim nimmt nicht nur Fundtiere, sondern immer mehr sichergestellte Tiere auf. Was bei Hunden aus dem Ausland zu beachten ist.

Das Mülheimer Tierheim ist derzeit gut belegt. Doch es sind nicht nur Tiere darunter, die ein neues Zuhause suchen, weil sie ausgesetzt wurden oder aus anderem Grund kein Heim mehr haben. Ein wachsender Teil der Tiere, vor allem Hunde, wurde vom Veterinäramt sichergestellt. Darunter zunehmend Hunde aus dem Ausland, die illegal, also ohne Papiere und die nötigen Impfungen, nach Deutschland gekommen sind.

Das Städtische Tierheim nimmt Fundtiere auf, aber auch Tiere, die das Veterinäramt sicherstellen muss. Das sind Tiere, die nicht gut gehalten werden, wo also gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde. Dann werden vereinzelt auch noch Hunde amtlich eingezogen, bei denen der Halter gegen das Landeshundegesetz verstoßen hat. Also wenn jemand zum Beispiel eine bestimmte Rasse ohne die geforderte Erlaubnis hält.

Zunehmend werden aber auch Hunde und Katzen sichergestellt, die illegal aus anderen Ländern eingeführt worden sind. Hier handelt es sich dann um Verstöße gegen das Tierseuchengesetz, erläutert Dr. Carolin Richter, stellvertretende Amtstierärztin in Mülheim. Denn die Tiere – meist sind es Hunde – verfügen zumeist nicht über den notwendigen Tollwutschutz. Waren das in 2019 noch zehn Tiere, so kam die Stadt in 2020 auf 18, und in den ersten sieben Monaten von 2021 sind es schon 31 Tiere (27 Hunde, vier Katzen), die aus diesem Grund sichergestellt wurden.

Wer einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen aus dem Ausland mitbringen möchte, muss bestimmte Regeln beachten, erinnert Carolin Richter. Innerhalb der EU muss das Tier gechipt sein, der blaue internationale Heimtierausweis ist nötig, und das Tier muss unbedingt gegen Tollwut geimpft sein. Bei Hundewelpen zum Beispiel ist das erst nach zwölf Wochen möglich, drei Wochen dauert es zudem, bis das Tier dann als immun gilt. Hunde, die jünger sind als 15 Wochen, können demnach nicht legal eingeführt worden sein, rechnet Dr. Richter vor.

Wer ein Tier aus einem Nicht-EU-Land mitbringt, muss noch viel strengere Regeln beachten. Vor allem, wenn das Tier aus einem so genannten „ungelisteten Drittland“ stammt, „wo die Tollwut noch endemisch vorkommt“, so Amtstierärztin Richter. Rund ein Drittel der in diesem Jahr amtlich sichergestellten Tiere in Mülheim betreffe das, so Richter.

Wer derzeit einem Tier ein neues Zuhause geben möchte, hat im Mülheimer Tierheim aktuell die Wahl zwischen zwölf Hunden, vier Katzen, 27 Kleintieren (Kaninchen, Meerschweinchen, Land- und Sumpfschildkröten, Wellensittiche). Diese Tiere sind, wenn nötig, entwurmt, geimpft, kastriert und auch gechipt. Die zur Vermittlung freigegebenen Tiere sind alle gesund, wie es auch bei einem seriösen Züchter oder Händler der Fall sein sollte. Beim illegalen Welpenhandel geht es Händlern nicht um das Wohl der Tiere, so die Amtstierärztin. Sie vermutet, dass sieben der in Mülheim sichergestellten Junghunde in 2020 aus illegalem Welpenhandel stammen, in diesem Jahr waren es vermutlich schon zwölf kleine Hunde. „Das ist eine organisierte Kriminalität mit hoher Gewinnspanne“, sagt Carolin Richter.

Quarantäne ohne Artgenossen und die neue Menschenfamilie

Wer – möglicherweise auch guten Glaubens – illegal eingeführte Welpen gekauft hat, der muss, wenn das etwa beim Tierarzt oder bei der Hundesteuer-Anmeldung bei der Stadt auffällt, mit der Sicherstellung des Hundes rechnen. Die Zeit, die man dann abwarten muss, bis das Tier geimpft werden kann und immun ist, muss das Tier in einer Tollwut-Quarantäne im Tierheim verbringen. Oft ohne Artgenossen und auf jeden Fall ohne die neue Menschenfamilie. Dazu kommen Kosten für Unterbringung und den Tierarzt. Und die beziehen sich nicht nur auf die Impfungen. „Diese Hunde sind ja oft sehr krank“, sagt Carolin Richter.

Ein Hund aus einem ungelisteten Drittland kommt erst nach sieben Monaten aus der Quarantäne, bis alle Auflagen erfüllt sind. Hintergrund ist die dreimonatige Inkubationszeit von Tollwut und „dass es noch kein ausgereiftes Testverfahren gibt, um die Antikörper des natürlichen Virus von den Impf-Antikörpern zu unterscheiden“, erklärt die stellvertretende Amtstierärztin.

Carolin Richter appelliert daher dringend an Menschen, die sich einen Hund anschaffen möchten, das nicht über ein Onlineportal zu tun, wenn die Herkunft der Tiere oder der Anbieter unklar sind. Misstrauisch sollte man werden, wenn mehrere Rassen zugleich angeboten werden, wenn der Verkäufer anbietet, den Hund vorbei zu bringen oder die Übergabe gar anonym etwa auf einem Parkplatz geschehen soll. „Man sollte sich lieber ansehen, woher die Tiere kommen“, rät sie, „und seriöse Züchter möchten auch wissen, in welche Hände ihre Hunde kommen.“

Hundekinder dürfen erst nach der achten Lebenswoche von der Mutter und den Geschwistern getrennt werden. Dann haben sie auch hierzulande noch keine Tollwutimpfung, aber sind geimpft gegen „Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose“ zählt Dr. Richter auf. Illegal eingeführte Welpen aus dem Ausland kosten vielleicht nur die Hälfe, aber sind dafür nicht nur nicht geimpft, sondern werden unter den schlimmsten Haltungsbedingungen produziert. „Das darf man nicht unterstützen“, mahnt die Amtstierärztin.

Samtpfoten als blinde Passagiere

In Quarantäne im Mülheimer Tierheim sind am 4. August noch zehn Hunde, 56 Katzen und neun Kaninchen. Drei Katzenmütter mit ihren Jungen sind darunter. Ein Wurf Katzen ist ganz allein „illegal“ eingereist als blinder Passagier: Fünf Tiere hatten sich in einem Lkw aus Ungarn verkrochen, sie wurden erst in Mülheim entdeckt.

Im Internet kann man sich über Tiere aus dem Ausland informieren, es gibt seriöse Tierschutzorganisationen, die Hunde und Katzen aus dem Ausland legal vermitteln.

Seiten wie www.wuehltischwelpen.de oder www.bmel.de/welpenhandel klären über illegalen Welpenhandel und die Hintergründe auf.